"Geschieht dir recht": Neue Gewaltschutzkampagne des BMI

"Geschieht dir recht": Neue Gewaltschutzkampagne des BMI
Hilfsangebote für Opfer sollen durch die Kampagne bekannter gemacht werden.

"Geschieht dir recht", "Wer nicht hören will muss fühlen" und "Du hast es so gewollt" - mit diesen provokanten Slogans startet das Innenministerium (BMI) eine neue Gewaltschutzkampagne. Laut einer Studie des Instituts für Konfliktforschung müssen Hilfsangebote für Opfer bekannter werden.

"Der Gewaltschutz steht ganz besonders im Mittelpunkt der polizeilichen Präventionsarbeit. Durch die aktuelle Kampagne soll noch deutlicher und intensiver über die Möglichkeiten des Schutzes und der Beratung informiert werden", sagt Innenminister Gerhard Karner (ÖVP). 

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Für das Jahr 2023 stehen 24,3 Millionen Euro Budget zur Verfügung, um Gewaltschutzzentren und Frauenberatungsstellen zu finanzieren. Damit hat sich das Frauenbudget in den vergangenen Jahren mehr als verdoppelt. "Mit der neuen Kampagne werden wir noch einmal zusätzliche Informationen zu Beratungsangeboten vermitteln", sagte Frauenministerin Susanne Raab.

Die Bundesregierung hat als Reaktion auf die vielen Femizide der letzte Jahre (heuer waren es bisher 16) bereits Maßnahmen gesetzt. So gibt es jetzt die Möglichkeit ein Annäherungsverbot gegen Gefährder auszusprechen, außerdem müssen sie sich verpflichtend beraten lassen.

In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter: 0800-222-555 (kostenlos und rund um die Uhr), www.frauenhelpline.at; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter www.aoef.at; der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie: www.interventionsstelle-wien.at und beim 24-Stunden Frauennotruf der Stadt Wien: 01-71719 sowie beim Frauenhaus-Notruf unter 057722

  • Bis zum 1. August 2023 wurden knapp 8950 solche Betretungsverbote und Annäherungsverbote durch die Polizei ausgesprochen.
  • 2022 waren es insgesamt 14.650 solcher Verbote.
  • 7.430 Gefährder mussten heuer schon zur verpflichtenden Beratung vorgeladen.
  • Im Jahr 2022 wurden 11.920 solcher Termine wahrgenommen. 

Fallkonferenzen vervierfacht

Eine Neuerung im Gewaltschutz sind auch die sogenannten sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen. Dabei besprechen sich bei Risikofällen von häuslicher Gewalt die Polizei und alle anderen Institutionen, wie zum Beispiel Frauenschutzhäuser, um eine Lösung für die Betroffenen zu finden. 

Bis zum August 2023 wurden 134 sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen zu Gewalt im häuslichen Bereich durchgeführt. Im gesamten Jahr 2022 waren es 209, im Jahr 2021 waren es gesamt 57. Das BMI rechnete daher mit Ablauf des Jahres mit einer Vervierfachung gegenüber 2021.

Neben den umgesetzten Maßnahmen ist auch neue geplant. Im Bundeskriminalamt wird eine Analysestelle zu Tötungsdelikten an Frauen eingerichtet, die mit Anfang 2024 ihre Arbeit aufnehmen soll. 

In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter: 0800-222-555 (kostenlos und rund um die Uhr), www.frauenhelpline.at; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter www.aoef.at; der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie: www.interventionsstelle-wien.at und beim 24-Stunden Frauennotruf der Stadt Wien: 01-71719 sowie beim Frauenhaus-Notruf unter 057722

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