Gerichtsposse um Dachterrasse

Bis hin zum Obersten Gerichtshof kämpfte Auer für die Nützung des Innenhofes und der Terrasse. Allerdings konnten er und weitere Mieter nur einen Teilerfolg einfahren.
Mieter schalteten die Justiz ein, weil sie getäuscht wurden – mit einem kuriosen Ende.

Dass Gerhard Auer die Grünfläche, die eigentlich allen Mietern zugänglich sein soll, im Innenhof einer Wohnhausanlage im 12. Wiener Gemeindebezirk nutzen darf, hat ihm viel Zeit und Nerven gekostet. Dennoch ist die Freude getrübt. Denn die 100 Quadratmeter große Dachterrasse, die einen herrlichen Blick über die Bundeshauptstadt ermöglicht, wird den Bewohnern bis auf Weiteres verwehrt bleiben.

Die Gründe dafür haben jahrelang die Gerichte beschäftigt.Aber der Reihe nach: Vor einigen Jahren ging Herr D. durch die Anlage, um Unterschriften zu sammeln. Sein Plan war es, zwei Wohnungen im Erdgeschoß und zwei im obersten Stockwerk zusammenzulegen. Ein kostspieliges Unterfangen, doch der Mann dürfte finanziell gut ausgestattet sein.

Gerichtsposse um Dachterrasse
Gerhard Auer
Was den Bewohnern, viele sprechen nur sehr schlecht Deutsch, nicht bewusst war, war, dass Herr D. noch etwas anderes im Schilde führte. Er wollte nicht nur die Zustimmung für die Umbauten, sondern auch die alleinige Nützung des Hofes und der Terrasse. "Er hat den Mietern die Seite mit der Vereinbarung nicht einmal gezeigt, wollte nur schnell eine Unterschrift", berichtet Auer. Das Gericht war derselben Meinung. Wörtlich heißt es: "Zudem habe der Erstbeklagte arglistig gehandelt, da er den anderen Wohnungseigentümern unter Zeitdruck und Angabe falscher Behauptungen die Unterschrift herauslockte".

Getäuscht

Herr D., der selbst die Wohnungen nie benutzte, konnte diese aber um viel Geld weiterverkaufen – inklusive der exklusiven Benutzung einer Terrasse und eines Gartens.

Der Niederösterreicher Auer, der sich nach dem Wohnungskauf arg getäuscht fühlte und weitere Mieter schalteten die Justiz ein. Allerdings konnten sie nur einen Teilerfolg einfahren. "Der Garten im Innenhof wurde uns wieder zugesprochen, die Dachterrasse allerdings nicht", sagt der 56-Jährige und schüttelt den Kopf.

Dabei lieferte die Justiz eine bemerkenswerte Begründung. Sinngemäß heißt es in dem Urteil, dass "ohne Zusammenwirkung aller Mieteigentümer die intendierte Leistung (Einräumung der Alleinbenützung von allgemeinen Teilen) nicht erbracht werden kann. "Das heißt, dass das Gericht die strafrechtliche Relevanz geringer bewertet, als die zivilrechtliche", zeigt sich der Mostviertler verwundert.

Bilanz der jahrelangen Gerichtsposse: Die neuen Mieter der Erdgeschoßwohnung sind verärgert, dass sie den Garten nun doch teilen müssen. Der Besitzer im Dachgeschoß fürchtet, dass er die Terrasse möglicherweise doch noch verlieren könnte. Denn Auer will nun Strafanzeige erstellen.

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