"Mit Geldkoffer in die Ukraine": Meinl-Reisinger gewinnt gegen FPÖ
Sie liefern sich politisch immer wieder Auseinandersetzungen: Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger und die FPÖ.
Daran hat sich auch mit der Regierungsbeteiligung der Neos nichts geändert. Wobei: Vielleicht ist die Tonalität der Freiheitlichen gegen das Neo(s)-Regierungsmitglied doch härter geworden - schließlich ist man ja nicht mehr quasi gemeinsam in Opposition.
Und zuletzt hat die FPÖ um Nationalratsabgeordneten Christian Hafenecker, bekannt für seine markigen Sprüche, den Bogen überspannt - so hat das zumindest Meinl-Reisinger gesehen und eine Klage wegen Rufschädigung eingebracht.
Die Sache mit dem Geldkoffer
Dabei geht es darum, dass die FPÖ in einer Pressemeldung auf der Website und auf ihrem YouTube-Kanal behauptet hat, Meinl-Reisinger bringe Bargeld in Koffern in die Ukraine.
Auslöser war ein in Ungarn gestoppter Transport von Geld und Gold in die Ukraine. "Es war eine Metapher", versucht Hafenecker als Zeuge der beklagten FPÖ, diese Aussage zu relativieren.
Und legt überdies eine Aufstellung vor, dass in 1.011 Fällen riesige Mengen Bargeld in die Ukraine gebracht worden seien. "Von Privaten an Private", stellt dazu Max Leitner, der Anwalt von Meinl-Reisinger, klar.
Gerücht "aus dem Innenministerium"
Hafenecker verweist auf Nachfrage des Richters, dass er die Information, dass die Außenministerin große Mengen Bargeld in die Ukraine schaffe, "von einer vertrauenswürdigen Quelle im Innenministerium" habe.
"Der dürfte das aus der Kollegenschaft gehört haben", bleibt der FPÖ-Politiker vor dem Richter vage und gibt nur an, dass er gehört habe, dass eine hohe Anzahl an Beamten bei der betreffenden Reise dabei gewesen seine, um die Außenministerin und das viele Bargeld zu sichern: "Das Gerücht hält sich hartnäckig."
Christian Hafenecker im Landesgericht Wien.
Meinl-Reisinger hatte hingegen auf Anfrage mehrmals klar und deutlich gesagt, dass sie niemals Bargeld in die Ukraine gebracht hat.
Hafenecker fügt vor Gericht hinzu, auch Journalisten hätten diese Gerüchte gehört und erzählt. Welche, will Hafenecker mit Verweis auf den Quellenschutz nicht sagen. Der Richter kontert, dass es Gerüchte an sich hätten, sich hartnäckig zu halten, "wenn man sie nur oft genug erzählt".
"Das haben die Rechten erfunden"
Der Anwalt der Außenministerin ist jedenfalls überzeugt: "Die Geschichte mit dem Koffer, mit dem die Außenministerin Geld in die Ukraine bringt, haben die Rechten erfunden, um ihr zu schaden."
Die systematischen Falschberichte würden zu einem "Aufganseln der Radikalen in der Bevölkerung" führen - und ärgert sich, dass es, zwar nicht explizit in diesem Zusammenhang, aber doch, zu Vergewaltigungsdrohungen gegen die Außenministerin gekommen sei: "Die FPÖ nimmt das billigend in Kauf."
Max Leitner, Anwalt von Beate Meinl-Reisinger.
Dann wird es laut und emotional, "muss ich mir das wirklich vor Gericht sagen lassen?", fragt Hafenecker. Der Richter greift ein: "Den politischen Stil müssen wir nicht hier im Saal diskutieren." Hafenecker wirft ein, dass es aktuell gegen den FPÖ-Chef sogar Morddrohungen gebe und der Polizeischutz verstärkt werden habe müssen.
"Angriff auf Demokratie"
Meinl-Reisingers Anwalt führt schließlich aus: "Es war keine Metapher, das Publikum versteht das als Vorwurf." Wichtig sei zu sehen, dass hier die Demokratie angegriffen werde: "Die funktioniert nur, wenn man fair bleibt und nicht Unwahrheiten behauptet, um dem Wahlvolk Sand in die Augen zu streuen."
Christoph Völk, Anwalt der FPÖ, kontert: Unfair sei, dass Meinl-Reisinger das Unschuldslamm spiele. Auch sie behaupte, dass die FPÖ aus Russland finanziert werde. Er räumt aber ein: "Ja, man wünscht sich einen besseren Stil in der Politdebatte." Das hat übrigens auch der Richter durchklingen lassen.
Für Richter ist die "üble Nachrede" erfüllt
Der Richter kommt schnell zu einem Urteil und spricht die FPÖ für die Behauptung, Meinl-Reisinger habe einen Koffer voll Geld in die Ukraine gebracht, wegen übler Nachrede schuldig und verhängt eine Geldstrafe in der Höhe von 3.000 Euro. Darüber hinaus muss die FPÖ die Verfahrenskosten und die Vertretung der Außenministerin bezahlen. Die diesbezüglichen Postings müssen gelöscht werden.
"Ich bin beim Lesen nicht auf die Idee gekommen, dass das metaphorisch gemeint sein könnte", hält der Richter in der Urteilsbegründung fest. Und es sei ein gängiges Mittel, mit Gerüchten Vorwürfe zu kolportieren, die gar nicht stimmen würden.
Zur geringen Entschädigungshöhe hält der Richter nur fest: Der Vorwurf sei zwar gravierend, aber der "durchschnittliche Medienkonsument ordnet das auch als politische Auseinandersetzung ein."
Berufung und Nichtigkeit angemeldet
Die FPÖ hat sofort dagegen Berufung eingelegt und Nichtigkeit angemeldet - das Urteil ist nicht rechtskräftig. Nach der Verhandlung sagt Hafenecker, er würde seine Aussage noch mehr als Metapher kontextualisieren", ortete bei der Außenministerin, die als Oppositionspolitikerin nicht gerade zimperlich gewesen sei, ein Glaskinn, dass sie jetzt als Regierungsmitglied eine Oppositionspartei vor Gericht zerre.
Für Hafenecker ist die Sache aber noch nicht ganz ausgestanden. Vorige Woche wurde das gleiche Thema vor dem Landesgericht in St. Pölten verhandelt - dort ist er als Privatperson von Meinl-Reisinger wegen eben dieser Aussagen angeklagt, für die die FPÖ in Wien verurteilt wurde. In St. Pölten ergeht das Urteil in den nächsten Wochen schriftlich.
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