Rufschädigung: Meinl-Reisinger klagt die FPÖ

Nach Behauptungen über angebliche Bargeldtransporte in die Ukraine geht Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger rechtlich gegen die FPÖ vor.
MINISTERRAT: MEINL-REISINGER (NEOS)

Zusammenfassung

  • Außenministerin Meinl-Reisinger klagt die FPÖ wegen Rufschädigung aufgrund von Behauptungen über angebliche Bargeldzahlungen an die Ukraine.
  • Die FPÖ hatte auf ihrer Website und auf YouTube suggeriert, Regierungsmitglieder würden Steuergeld in bar in die Ukraine bringen, und Meinl-Reisinger namentlich genannt.
  • Meinl-Reisinger betont, alle Zahlungen an die Ukraine erfolgen ausschließlich über offizielle Kanäle und unterliegen strengen Kontrollen.

Außenministerin und Neos-Parteichefin Beate Meinl-Reisinger hat rechtliche Schritte gegen die FPÖ eingeleitet und beim Handelsgericht eine Klage wegen Rufschädigung eingebracht. Dies berichteten am Donnerstag mehrere Medien.

Hintergrund sind Behauptungen, die sowohl auf der Website fpoe.at als auch auf dem YouTube-Kanal der Partei veröffentlicht wurden. Darin wurde suggeriert, Regierungsmitglieder würden "mit Geldkoffern in die Ukraine reisen, um österreichisches Steuergeld in bar zu übergeben". In den Beiträgen wird Meinl-Reisinger ausdrücklich genannt.

Wegen übler Nachrede soll bereits ein Antrag nach dem Mediengesetz eingebracht worden sein, die Ministerin geht gegen die Blauen straf- und zivilrechtlich vor. 

"FPÖ darf nicht ungestraft Lügen verbreiten"

Meinl-Reisinger kritisierte die Vorgehensweise der FPÖ scharf. Gegenüber oe24 erklärte sie, die Freiheitlichen dürften "nicht ungestraft Lügen verbreiten und sich dabei auf "Gerüchte" beziehen, die sie selbst bzw. Personen aus ihrem eigenen Dunstkreis wahrheitswidrig in die Welt gesetzt haben". Menschen gezielt mit falschen Informationen zu manipulieren, sei "kein gangbarer Weg für Österreich". Konkret sehen die Anwälte der Neos-Chefin die Tatbestände der üblen Nachrede und Rufschädigung erfüllt.

Zahlungen an die Ukraine würden ausschließlich über offizielle Kanäle laufen, staatliche Unterstützungsleistungen nie in bar ausgezahlt, so die Außenministerin. Sämtliche Zahlungen würden über etablierte öffentliche Strukturen, etwa über die Austrian Development Agency (ADA) erfolgen. Diese Vorgänge würden klar definierten rechtlichen Vorgaben, Dokumentationspflichten und parlamentarischer Kontrolle unterliegen.

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