Fünf-Minuten-Telefonat mit Anwalt kostete 206 Euro

Symbolbild
Wienerin wollte nur Beratung und soll 9500 Euro zahlen. Ein Gericht gab dem Anwalt Recht.

Ein Wiener Anwalt verrechnete einer Rechtshilfe suchenden Frau für Gespräche in der Dauer von knapp sieben Stunden 9500 Euro Honorar. Allein ein fünfminütiges Telefonat sollte schon über 200 Euro kosten. Die Frau war nur bereit, 300 Euro Stundenlohn – also etwas mehr als 2000 Euro – zu zahlen, der Anwalt klagte daraufhin die gesamte geforderte Summe ein.

Dabei war es nie zur Erteilung eines Mandats bzw. Auftrages gekommen, der Anwalt hatte keinen Briefverkehr geführt und keinen einzigen Schriftsatz erstellt. Es war in den Gesprächen lediglich darum gegangen, ob er der richtige Anwalt für den Fall ist. Wobei die Frau behauptet, ihr sei ein Stundenhonorar von 300 Euro in Aussicht gestellt worden. Letztlich hatte die Frau dem Anwalt keine Vollmacht erteilt und sich an einen Kollegen von ihm gewandt.

Vom Streitwert abhängig

Der erste Anwalt argumentierte, er habe sich mit seinem Konzipienten einen ganzen Tag lang bis 19.30 Uhr beraten, wie man der Frau helfen könne und sich dabei lediglich eine Stunde Mittagspause gegönnt. Es sei ausgemacht worden, dass sich sein Honorar nach dem Tarifgesetz richte und vom Streitwert abhänge. Es ging in dem Fall um einen arbeitsrechtlichen Schadenersatz in der Höhe von rund 250.000 Euro. Die Klientin sei für ihn dann nicht mehr erreichbar gewesen. Nach einem Jahr stellte der Anwalt die 9500 Euro in Rechnung.

Das Bezirksgericht Mödling gab dem Anwalt Recht. Für Besprechungen "aller Art, auch im Fernsprechweg", gebühre für jede auch nur begonnene halbe Stunde ein Honorar von 515,50 Euro. Ein fünfminütiges Telefonat sei mit 206,30 Euro zu honorieren. Die Frau hat, vertreten von einem anderen Anwalt, Berufung eingelegt.

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