Durch das Ende aller Corona-Verordnungen mit 30. Juni 2023 werden auch die Trauerzeremonien in ihre gebräuchliche Form zurückgeführt, sagt die Sprecherin.
So kann man beim letzten Gang sparen
Das Sterben wird in Zukunft also wieder kostspieliger. Wie im Leben kann man sich aber auch nach dem Tod um günstigere Alternativen umsehen. Zumindest was das Grab betrifft.
Ein klassisches Erdgrab etwa bietet Platz für vier Särge. „Wenn sich eine Familie wünscht, darüber hinaus eine weitere verstorbene Person in einer Grabstelle beizusetzen, ist eine sogenannte Zusammenlegung in einem Sarg möglich“, so die Sprecherin. Eine postmortale Wohngemeinschaft sozusagen.
Wie viele Generationen in einem Sarg zusammengelegt werden können, könne man nicht pauschal sagen. „Die Möglichkeiten richten sich nach den Wünschen der jeweiligen Familien“, sagt die Sprecherin.
Das ist für die Zusammenlegung nötig
Notwendig ist dafür lediglich ein neuer Sarg. Dazu kommen die Ausgaben für die Zusammenlegung: Pro entnommenem Sarg müssen 279 Euro bezahlt werden. Weiters erhöhen sich die Grabentgelte aliquot, wenn die Höchstzahl von Verstorbenen erhöht wird.
Ein Grab mit vier Särgen, in dem in einem Sarg mehrere Verstorbene zusammengelegt wurden, kostet also mehr als ein Grab mit vier Särgen mit jeweils nur einem Verstorbenen. Die Kosten für ein neues, weiteres Grab lassen sich dadurch aber vermeiden.
Wahlverwandschaft im Grab
So eine „Grab-WG“ kann nicht nur mit Verwandten, sondern auch mit Fremden eingegangen werden: Die Friedhöfe Wien bieten Gräber mit bereits vorhandenem Grabinventar – also samt Grabstein oder Einfassung – an. Diese Gräber sind dann zwar aufgelassen, aber trotzdem belegt.
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„Ausziehen“ müssen die bereits Beigesetzten bei einer Neuvergabe des Grabes nämlich nicht: Sie werden unter der Grabsohle, sprich unter dem untersten Sarg, neu beerdigt. Diejenigen, die danach beigesetzt werden, werden darüber beerdigt. Dadurch können alle Verstorbenen am Platz der letzten Ruhe verbleiben, sagt die Sprecherin.
Und bei dieser Grab-Art kann richtig gespart werden. Die Kosten für das bereits vorhandene Grabinventar belaufen sich in der Regel nur auf einen „Bruchteil jener Kosten, die im Rahmen einer Neuanschaffung anfallen würden“, sagt die Sprecherin.
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