Freisprüche nach Botschaftsbesetzung

Freisprüche nach Botschaftsbesetzung
Prozessfarce – Es gab kaum Beweise, einer von elf Exil-Syrern wurde verurteilt.

Als am 8. Oktober des Vorjahres die syrische Botschaft in Wien gestürmt wurde, fielen der Polizei elf Exil-Syrer in die Hände, die sich nicht rechtzeitig davongemacht hatten. Die Elf im Alter zwischen 18 und 40 wurden festgenommen und am Dienstag wegen Sachbeschädigung vor Gericht gestellt. "Wenn die syrische Regierung unsere Namen erfährt, werden unsere Familien in Syrien ermordet", sorgte sich ein Beschuldigter.

Eine angehende Staatsanwältin, die von der Anklagebehörde in diesen schlecht vorbereiteten Polit-Prozess geschickt wurde, legte den elf Personen die Beschädigung der Eingangstür, einer Balkontür, einer Bürotür sowie mehrerer Bilderrahmen mit einem Gesamtschaden von 5246 Euro und 14 Cent zur Last.

Zeugen? Ein Polizist, der keinen einzigen Angeklagten irgendeiner Aktion zuordnen konnte. Beweise? Videoclips von der Besetzung der Botschaft, auf denen niemand zu erkennen ist. Und Fingerabdrücke eines Angeklagten auf einem zerrissenen Foto des syrischen Präsidenten Assad.

Ergebnis: Zehn Freisprüche und eine Verurteilung zu drei Monaten bedingt.
An diesem 8. Oktober 2011 war der kurdische Oppositionspolitiker Timo Meshaal in Syrien ermordet worden, daraufhin sammelten sich noch in der selben Nacht Exil-Syrer in mehrerer Städten vor den syrischen Botschaften zu Kundgebungen, auch in Wien. Die Angeklagte sagen, sie seien gleich bei ihrer Ankunft festgenommen worden.

Sightseeing

Zwei wollen zufällig dort gewesen sein, "wir wollten Wiener Sehenswürdigkeiten fotografieren", sagt der eine. Die Richterin mag diese Angaben nicht so recht glauben: "Um Mitternacht? Das werden aber keine guten Fotos." Der Angeklagte zückt sein Handy, zeigt der Richterin die Aufnahmen. "Aha", sagt diese, "der Hochstrahlbrunnen, der ist natürlich sehr schön in der Nacht."

Keiner der Angeklagten will in der Botschaft gewesen sein. "Wie kommen dann ihre Fingerabdrücke auf das Bild des syrischen Präsidenten, das in der Botschaft hing?", fragt die Richterin einen Angeklagten. "Sind das wirklich meine Abdrücke? Die will ich sehen", sagt der. Vielleicht lag das Foto heraußen auf dem Boden und er hat es dort angegriffen, meint ein Mitangeklagter. Für eine Verurteilung reicht’s offenbar, Berufung.

 

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