Derby-Platzsturm: Letzter Prozess endet mit Freispruch

Der Angeklagte verwies auf eine Verwechslung. Das Urteil ist rechtskräftig.
Polizeibeamte betreten ein Fußballfeld, das mit Rauch gefüllt ist, während Fans auf den Tribünen sitzen.

Am Montag ist der Prozess um den Platzsturm beim Wiener Derby im September 2024 am Landesgericht Wien mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Einem 45-jährigen Austrianer war schwere gemeinschaftliche Gewalt vorgeworfen worden. Der Schöffensenat sprach ihn nun im Zweifel frei. 

Der Mann hatte von Anfang an auf eine Verwechslung hingewiesen. Videoaufnahmen der Polizei konnten ihn nicht eindeutig identifizieren, eine Zeugin entlastete ihn am Montag. Das Urteil ist rechtskräftig.

Man habe nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen können, dass es sich bei dem Angeklagten um den Mann auf den Videoaufnahmen des Platzsturmes handelt, erläuterte die Richterin die Entscheidung.

Die Geltendmachung von Ansprüchen zur Schadensgutmachung des SK Rapid Wien sowie die zweier verletzten Polizisten verwies sie auf den zivilrechtlichen Weg. Staatsanwältin Kristina Kamauf akzeptierte den Freispruch. Die Anklage hatte dem 45-Jährigen vorgeworfen, auf den Platz gestürmt und mit einem Bengalo geworfen zu haben.

Doppelgänger: Zeugin entlastete Angeklagten

Eine Zeugin hatte den nunmehr Freigesprochenen entlastet. Die beiden waren sich demnach vor dem Spiel bei einem Treffpunkt begegnet. Der Beschuldigte habe an jenem Tag andere Kleidung getragen als jener Platzstürmer auf den Aufnahmen, sagte sie. Sie könne sich an das T-Shirt erinnern, weil es "sehr lustig war".

 "Jedes Mal hat er das gleiche T-Shirt an. Und das ist sehr alt", führte sie aus. Zudem habe er eine kurze Hose getragen - anders als der Platzstürmer. Im Stadion habe sie ihn allerdings nicht mehr gesehen.

Bildanalyse klärt auf

Eine vom Gericht veranlasste Bildanalyse kam auf eine Übereinstimmung von knapp 50 Prozent zwischen den beiden Männern. Auf den Aufnahmen war eine Person zu sehen, deren Mund und Nase mit einem Schal verdeckt waren.

Am zweiten Prozesstag am 17. März hatte der Angeklagte erklärt, es handle sich bei dem tatsächlichen Täter um eine Art Doppelgänger. Er habe bei Spielen der Austria in der Vergangenheit einen Mann gesehen, "der aussieht, wie ich vor zehn Jahren". Er habe damals versucht, das Stadion auf gefahrlosem Weg zu verlassen, sagte der Angeklagte im März. Zudem sei er bei der Freiwilligen Feuerwehr und wisse um die Risiken von Bengalos. "Als die Anklageschrift gekommen ist, bin ich aus allen Wolken gefallen", schilderte er. "Warum soll ich sagen, dass ich das bin, obwohl ich's nicht war? Geben's mir einen Grund dazu!", hatte er der Richterin ausgerichtet.

Ursprünglich 22 Angeklagte

Die Verhandlung markierte das Ende des Prozesses, der am 15. März gestartet war. Ursprünglich waren 22 Männer angeklagt. Staatsanwältin Kamauf legte ihnen unter anderem schwere gemeinschaftliche Gewalt (§ 274 StGB), aber auch Widerstand gegen die Staatsgewalt und Sachbeschädigung zur Last. So wurden bei den Ausschreitungen unter anderem mehrere Polizisten und Fans verletzt.

15 bisher Unbescholtene kamen seit dem Prozessauftakt mit einer Diversion davon. Sie mussten je 150 Euro an Verfahrenskosten und jeweils 50 Euro an symbolischer Schadensgutmachung an den SK Rapid sowie an einen verletzten Polizisten zahlen, die sich als Privatbeteiligte dem Verfahren angeschlossen hatten. 

Zudem wurden für sie umfassende zweijährige Stadionverbote verhängt. Vier Angeklagte wurden zu bedingten Freiheitsstrafen zwischen drei und 14 Monaten verurteilt, zwei Männer wurden zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt.

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