Nach Platzsturm beim Wiener Derby: Fußball-"Fan" muss in den Häfn
Die Videoaufnahmen aus dem Stadion, die am Donnerstag im Landesgericht für Strafsachen gezeigt wurden, dauerten über eine Stunde. Darauf zu sehen sind schreiende Austrianer und Rapidler, die aufeinander losgehen, bengalische Feuer zünden und Polizistinnen und Polizisten attackieren. Ein Kameraschwenk zeigt einen Mann, der mit blutendem Gesicht am Boden liegt.
Fünf Fußballfans, die an diesem Platzsturm vom September 2024 teilgenommen haben, saßen am Donnerstag – dem dritten Prozesstag – auf der Anklagebank. Das Verfahren fasst insgesamt 22 Angeklagte.
Mit Mappen und Zetteln verdeckten die fünf Männer ihre Gesichter vor Journalisten. Sie mussten sich wegen schwerer gemeinschaftlicher Gewalt und in manchen Fällen wegen Sachbeschädigung und versuchter Körperverletzung verantworten. Die Richterin verurteilte sie schließlich zu bedingten Freiheitsstrafen zwischen drei und 14 Monaten.
Fünffach vorbestraft
Ein 30-Jähriger fasste drei Monate unbedingt und 15 Monate bedingt aus – der Mann wies bereits fünf Vorstrafen auf. Die Richterin hielt ihm zugute, dass er bereits freiwillig ein Anti-Gewalttraining absolviert hatte. Ebenfalls vorbestraft war ein 21-jähriger Austrianer, der mit 14 Monaten Freiheitsstrafe bedacht wurde. Vier der Urteile sind rechtskräftig, ein Angeklagter bat um Bedenkzeit.
Außerdem fassten die Männer für eine zweijährige Probezeit ein Stadionverbot für alle Matches in der ersten und zweiten Bundesliga, alle Spiele des ÖFB-Cups, alle internationalen Begegnungen mit österreichischer Beteiligung und alle Nationalmannschaftsspiele aus (von der Liga gibt es sogar noch längere Platzverbote). Die Verteidiger aller Angeklagten hoben in ihren Schlussplädoyers hervor, dass die Männer aus dem Vorfall gelernt hätten. „Es tut mir leid, ich bin gerade am besten Weg in meinem Leben und hoffe, Sie sehen das“, sagte etwa der fünffach Vorbestrafte zur Richterin. Er habe erkannt, dass es so nicht mehr weitergehe, ergänzte sein Anwalt.
Lange Liste an Verletzten
Der Verteidiger des Angeklagten mit den drei Vorstrafen schlug in dieselbe Kerbe: „Geben wir ihm noch eine Chance, dass er sein Leben endlich in den Griff kriegt.“ Und schob hinterher: Das Problem sei nicht das Gewaltpotenzial seines Mandanten, sondern das „Besoffensein“. Die Richterin listete am Vormittag die Verletzungen der Beamtinnen und Beamten auf, die beim Platzsturm im Dienst waren. So hatte eine Polizistin Verbrennungen erlitten, ein Inspektor hatte einen vorübergehenden Hörverlust sowie einen Tinnitus am linken Ohr.
Einem weiteren Polizisten wurde die Zahnspange aus dem Mund gerissen, wodurch es zu Absplitterungen an den Zähnen kam. Durch die Pyrotechnik schmolz auch der Verschluss eines Einsatzgurtes eines Beamten. Aber nicht nur Polizistinnen und Polizisten wurden durch die Ausschreitungen der Rapidler und Austrianer verletzt, sondern auch Fans selbst: So landete etwa ein Mann mit einem Bruch des linken Kieferhöhlenbodens, einem Bruch der linken Augenhöhle, einem Bruch des linken Jochbeins und einer Nasenbeinfraktur im Krankenhaus. Ein anderer Mann wurde mit einem Megafon attackiert und erlitt ein blaues Auge.
Diversionen für 13 Platzstürmer
Für diesen Schlag soll laut Staatsanwaltschaft auch ein Austrianer verantwortlich sein, der ebenfalls am Donnerstag – zumindest kurz – auf der Anklagebank Platz nahm. „Meine Frau ist gerade schwanger, wir bauen auch ein Haus. Ich weiß also, was für mich auf dem Spiel steht. Ich kann nicht begreifen, was ich da gemacht habe“, schilderte der Mann. Auch er hatte eine Vorstrafe aus Italien: Bei ihm wurde in Lignano Gras im Auto gefunden. Da er das Urteil nicht mehr finden konnte – es war ihm damals schriftlich geschickt worden –, wurde sein Verfahren am Donnerstag ausgeschieden. Genauso wie das von zwei anderen Angeklagten.
Die drei am Donnerstag ausgeschiedenen Verfahren werden am 8. April fortgesetzt, für sie gab es keine diversionelle Lösung. Anders als für jene 13 Angeklagten, die bisher unbescholten waren und bei den letzten Prozesstagen mit einer Diversion davonkamen. Sie müssen je 150 Euro für die Verfahrenskosten und jeweils 50 Euro symbolische Schadensgutmachung an den SK Rapid und an einen verletzten Polizisten zahlen.
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