Freispruch: Attacke mit Axt war Notwehr

Freispruch: Attacke mit Axt war Notwehr
Harte Bandagen im Straßenverkehr: Ein Autofahrer verletzt andere mit schwerem Gerät. Diesmal in Notwehr, sagt das Gericht.

Wenn Polizisten den Namen des Angeklagten im elektro­nischen Register eingeben, werden sie gewarnt: "Achtung, Gefahr beim Einschreiten!" Mit dem Serben Druica Z. ist nicht gut Kirschen essen, insbeson­dere, wenn er hinter dem Steuer sitzt.

Am 13. Jänner 2002 hat er einem anderen Autofahrer den Wagenheber auf den Kopf geknallt und wurde verurteilt. Am 8. Juni 2008 hat er einem anderen Verkehrsteilnehmer einen Motorradhelm auf den Kopf gedroschen und wurde verurteilt. Jedes Mal will er sich nur gewehrt haben. "Sie waren also immer das Opfer?", fragt die Richterin, der 33-Jährige (Verteidigung Rudolf Mayer) nickt.

Am 27. Mai dieses Jahres auf der Triester Straße in Wien-Favoriten war eine Axt im Spiel. Druica Z. ist an­geklagt, dem Toyota-Lenker Agron Seji damit eine Wunde am Kopf zugefügt und ihn außerdem in den Rücken gebissen zu haben. "Ein Hundebiss war das, nicht von einem Menschen", sagt der Verletzte als Zeuge.

Komplett im Blut

Und wieder will Z. das Opfer gewesen sein. Der andere sei mit der Axt auf ihn losgegangen. Zuvor schon hätten ihn der 37-Jährige und dessen Söhne verprügelt: "Ich war komplett im Blut."

Die Auseinandersetzung im Straßenverkehr begann mit einem mehrmaligen Spurwechsel und gegenseitigem Überholen samt Schneiden. "Er hat mir die Lichthupe und den Stinkefinger gegeben", sagt Z., "aber das hat mich nicht irritiert. Es sind genug solche Idioten auf der Straße."

Als der andere wieder eine Vollbremsung vor ihm hingelegt habe, "hat’s mir gereicht." Er habe ihn fragen wollen, ob er noch richtig im Kopf sei, aber von Seji und zwei von dessen Söhnen (16 und 18 Jahre alt) gleich Fausthiebe bekommen. Seji sagt, die Freundin des Angeklagten habe die Axt ausgepackt, und dieser habe sie geschwungen: "Mit der Axt auf eine Familie losgehen, das gibt’s nicht einmal in Syrien."

Zwei unbeteiligte Zeugen gaben allerdings an, der Angeklagte habe mit der Axt nur die drei anderen abgewehrt. Dem folgte (diesmal) auch die Richterin: Sie nahm Notwehr an, obwohl Z. die ganze Sache provoziert habe – Freispruch.

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