Frau angezündet: 20 Jahre Haft
Eine harte Strafe hat ein Schwurgericht am Donnerstag in Wien über einen Zuhälter verhängt, der eine Prostituierte mit Diesel übergossen und ihr Gesicht in Brand gesteckt hatte.
Bogdan N. (31) alias "Cretu", dem die brutale Misshandlung vom 16. Mai 2010 angelastet wurde, erhielt wegen versuchten Mordes 20 Jahre Haft. Sein Cousin wurde wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu acht Jahren Haft verurteilt, der Drittangeklagte, der bei der Tat als Chauffeur fungiert hatte, ging frei. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Der in der Rotlicht-Szene für seine gewalttätigen Aktionen gefürchtete "Cretu" kassierte von Prostituierten, die im Bereich der Linzer Straße ihrem Geschäft nachgingen, regelmäßig sogenanntes "Standgeld". Eine 36-jährige Rumänin weigerte sich jedoch beharrlich, ihm Schutzgeld zu bezahlen. Sie ließ sich auch nicht einschüchtern, als sie "Cretu" zufällig in der Disco traf und dieser zunächst handgreiflich wurde, um seine Forderung zu untermauern.
Nachdem der Zuhälter seinen Cousin, der ihn stets als eine Art Leibwächter begleitet haben soll, aufgefordert hatte, mit einem Feuerzeug das Haar der Frau anzuzünden, schickte er seinen Chauffeur zum Auto, um Benzin zu holen. Dieser kam mit einer Flasche zurück. "Cretus" Cousin soll damit ein Whiskeyglas gefüllt und den Inhalt der Frau ins Gesicht geschüttet haben. Danach soll "Cretu" persönlich die Frau in Flammen gesetzt haben. Dies hatte der Hauptangeklagte im Prozess bestritten, auch sein Verteidiger Rudolf Mayer hatte stets betont, eine Anklage wegen versuchten Mordes sei nicht verhältnismäßig.
Die Tat war an Brutalität jedenfalls kaum zu überbieten: Die Frau dürfte 30 bis 60 Sekunden in Flammen gestanden sein, ehe es ihr gelang, die Flammen einzudämmen, indem sie sich ihre Jacke über den Kopf warf, sich hinfallen ließ und am Boden wälzte. 13 Prozent ihrer Körperoberfläche verbrannten. Zweieinhalb Wochen musste die Frau auf der Intensivstation behandelt werden. "Sie hatte das Gefühl, ihr Fleisch rinnt ihr aus dem Gesicht. Sie wird die Folgen der Tat ein Leben lang mit sich tragen. Sie ist entstellt und wird es bleiben", berichtete der Staatsanwalt den Geschworenen. Am Donnerstag konnten sich die Geschworenen von den auf Video aufgezeichneten Aussagen der Frau selbst ein Bild machen. Die 36-Jährige lebt mittlerweile in Rumänien.
Schwurgericht zuständig
Die Staatsanwaltschaft hatte das Trio ursprünglich wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Dauerfolgen angeklagt. Beim ersten Prozess im vergangenen März fällte ein Schöffensenat allerdings ein Unzuständigkeitsurteil und begründete damit die Zuständigkeit eines Schwurgerichts. "Aus unserer Sicht hat das bisherige Beweisverfahren ergeben, dass der dringende Verdacht in Richtung versuchten Mordes gegeben ist", hieß es damals in der Begründung.
Das sehr harte Urteil für "Cretu", nach dessen Verkündung in den Zuschauerrängen Schluchzen zu hören war, begründete Richter Roland Weber mit der "generalpräventiven Wirkung". Damit solle klargestellt werden, dass Prostituierte im Rotlichtmilieu "kein Freiwild darstellen". Bogdan N. habe mit "besonderer Brutalität" gehandelt und der Frau schwere Verletzungen zugefügt. Zudem wurde eine Vorstrafe wegen Raubes erschwerend gewertet.
Mayer erbat für seinen Mandanten drei Tage Bedenkzeit, sein Cousin nahm das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
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