Flucht aus Gefängnis: Es war Liebeskummer

Flucht aus Gefängnis: Es war Liebeskummer
Christian F. tötete den Vater seiner Ex-Freundin, weil er sie nicht sehen durfte. Einen "Amoklauf" hatte er nicht geplant.

Der Mordverdächtige Christian F. sitzt wieder in Haft. Am Sonntag türmte er aus der Justizanstalt Simmering, in dem er sich an zusammengeknüpften Tischtüchern abseilte. Stunden später soll er den Vater seiner Ex-Freundin, Franz V., 72, in einer Wohnung in der Webgasse 22 in Wien-Mariahilf getötet haben. Die Polizei und sein Anwalt Nikolaus Rast dementierten am Mittwoch einen Medienbericht, wonach F. einen "Amoklauf" geplant hatte und auch die 21-jährige Ex-Partnerin töten wollte.

Flucht aus Gefängnis: Es war Liebeskummer

Genau das Gegenteil sei der Fall gewesen, sagt sein Anwalt Nikolaus Rast, der am Mittwoch persönlich mit dem Mordverdächtigen gesprochen hat. "Er ist aus Liebeskummer ausgebrochen. Er wollte seine Freundin unbedingt sehen." Nach dem Ausbruch hätte er sie mit einem Besuch überraschen wollen.

Franz V. war seine erste Adresse, weil der Wirt in seinem Beisl leicht zu finden war. In der Wohnung sei ein Streit eskaliert. Franz V. soll den dreizehnfach Vorbestraften am Hals gepackt und ihm folgenden Satz an den Kopf geworfen haben. "Wir wollen dich nicht mehr haben." In diesem Moment habe sein Mandant "reflexartig" zugestochen, sagt Rast. Die Version des Anwalts deckt sich mit jener der Polizei. "Er hat seine Ex-Partnerin nicht bedroht, sondern wollte sie sehen", sagt Sprecher Thomas Keiblinger.

Ausbruchswerkzeug

Der Umstand, dass er ein Messer aus der Anstaltsküche, wo F. als Gehilfe tätig war, als Tatwaffe verwendete, sei laut Keiblinger Zufall gewesen. "Er hat das Messer als Ausbruchswerkzeug verwendet." F. soll damit im Häf’n ein Fenster aufgezwängt und eine Schraube herausgedreht haben. Der Mordverdächtige ist geständig und soll psychiatrisch begutachtet werden.

F. hätte gute Chancen gehabt, bald ein freier Mann zu sein. Sein Anwalt hatte gegen die im März verhängte Strafe von 3,5 Jahren wegen Drogenhandels berufen. Die Generalprokuratur schloss sich dem an. Ein Indiz, dass der Einspruch Erfolg gehabt hätte.

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