Tödlicher Faustschlag: Elf Jahre Haft für Wiener

Tatort Praterstern
Praterstern: Aus nichtigem Anlass ausgerastet. Urteil nicht rechtskräftig

Nicht rechtskräftig.Wegen eines aus nichtigem Anlass gesetzten tödlichen Faustschlags muss ein 29-jähriger Wiener für elf Jahre ins Gefängnis. Er war am 15. August 2017 am Wiener Praterstern mit einem 38 Jahre alten Mann in einen Streit geraten, nachdem dieser sich über ihn lustig gemacht hatte.

Der Jüngere hatte sich am Bahnhofsvorplatz mit nacktem Oberkörper präsentiert. Auf eine abfällige Bemerkung des 38-Jährigen hin, sah der siebenfach Vorbestrafte – der den ganzen Abend über Alkohol konsumiert hatte – rot. Er versetzte dem zweifachen Vater einen wuchtigen Faustschlag ins Gesicht. Dieser fiel wie ein Stück Holz um. "Man hat direkt gehört, wie er am Asphalt aufgeklatscht ist", berichtete ein Zeuge beim Prozess. Zwei Polizisten verständigten die Rettung und nahmen den Täter fest.

Der lebensgefährlich Verletzte kam mit einem Schädelbasisbruch, Hirnquetschungen und einem Schädel-Hirn-Trauma ins Spital. Er wurde wochenlang auf der Intensivstation behandelt und starb am 4. Oktober an einem Hirninfarkt.

Die vom Angeklagten behauptete Notwehrsituation – er verantwortete sich damit, der 38-Jährige wäre mit einer erhobenen Glasflasche auf ihn losgegangen – wertete das Gericht als Schutzbehauptung. Der Mann wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig erkannt, er meldete Berufung an.

Folgen tragen

Bei einer Strafdrohung von einem bis zu 15 Jahren brauche es aus generalpräventiven Gründen eine empfindliche Freiheitsstrafe, betonte Richter Stefan Renner: "Ich glaube Ihnen schon, dass Sie nicht damit gerechnet haben, dass er stirbt. Aber Sie müssen die Folgen tragen, auch wenn der Tod nicht vorsätzlich war. Es muss der Öffentlichkeit gezeigt werden, dass Gewaltdelikte nicht toleriert werden."

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