Wien: Fast blind gegen die Bürokratie

Wien: Fast blind gegen die Bürokratie
Sehbehinderte Mutter soll 4500 Euro Mindestsicherung zurückzahlen, aber Aufschlüsselung gibt es keine.

„Ich hab’ eMails geschickt und nie eine Antwort bekommen. Ich wurde am Telefon ständig weitergeleitet. Die eine Person kannte sich nicht aus, die andere gab nur die halbe Auskunft“, erzählt Desirée Pfeifer: „Ich war auch direkt bei dem Amt dort.“ Aber eine nachvollziehbare Auskunft hat die 26-jährige Wienerin bis heute nicht erhalten.

Das Sozialamt der Stadt Wien verlangt von der sehbehinderten alleinerziehenden Mutter 4500 Euro Mindestsicherung zurück. Eine Aufschlüsselung, wie das Amt auf diese Summe kommt, wird nicht mitgeliefert. „Dabei hätte die Behörde gegenüber einer beeinträchtigten Person die besondere Pflicht zur Aufklärung“, sagt Pfeifers Anwalt Gerold Beneder. Die junge Frau gehört zum Kreis der begünstigten Behinderten, der Grad ihrer Behinderung wurde mit 100 Prozent festgestellt (Begünstigte Behinderte haben unter anderem Anspruch auf besondere Förderungen – das gilt ab 50 Prozent Behinderung). Was das in der Praxis heißt, davon kann Desirée Pfeifer ein Lied singen.

Sehbehindert ist sie von Geburt an, ob durch einen Gendefekt oder einen Vorfall während der Schwangerschaft der Mutter, weiß man nicht. Als Jugendliche fand sie keine Lehrstellen, weil sie ihre Behinderung überall angeben musste. Dann vermittelte das AMS eine Ausbildung als IT-Technikerin, die extra an Sehbehinderte angepasst ist. Mit dem Ergebnis, dass sich die Sehbehinderung auf 100 Prozent verschlechterte und von einer Jobaussicht keine Rede mehr sein konnte.

Mehr schlecht als recht über die Runden

Am 21. Jänner 2016 wurde Tochter Victoria geboren, Desirée Pfeifer zieht sie allein groß. Am 1. Mai 2016 starb ihr Vater an Krebs. Ab dem Zeitpunkt hatte Pfeifer – weil wegen ihrer Behinderung Erwerbsunfähigkeit vorliegt – neben der Ausgleichszulage Anspruch auf 93 Euro im Monat Waisenpension.

Jetzt kamen Mindestsicherung, Karenzgeld, Waisenpension, Pflegegeld zusammen, es wurde addiert und subtrahiert, es waren die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und die MA 40 beteiligt. „Die eine Stelle weiß nicht, was die andere zahlt“, sagt Anwalt Beneder – und ausbaden muss es Desirée Pfeifer. Sie bekommt keine Gemeindebauwohnung, weil sie keinen Vormerkschein hat, ihr steht angeblich auch keine Wohnbeihilfe zu. Sie hat Fixkosten im Monat von 1200 Euro und kommt mehr schlecht als recht gerade so über die Runden.

Im April vorigen Jahres trudelte ein Bescheid des Sozialamts ein, dass Desirée Pfeifer 4500 Euro zurückzuzahlen habe. Sie habe zu Unrecht 473 Euro monatliche Waisenpension erhalten und verschwiegen, dass sie von anderer Stelle Unterstützung erhalte. Sie kann belegen, dass sie nur 93 Euro Waisenpension bekommt, rechnete gegen und kam auf 3250 Euro, die sie an Unterstützung noch bekommen sollte. Und sie verlangte: „Ich hätte gern eine Abrechnung.“

Keine Zeugen

Schließlich legte sie mit Hilfe des Anwalts Beschwerde gegen den Bescheid beim Landesverwaltungsgericht Wien ein. Es kam zur Verhandlung, bei der nur Desirée Pfeifer und Beneder anwesend waren. Es wurden vom Amt keine Schriftsätze vorgelegt und keine informierten Zeugen namhaft gemacht. Die Vertreter der MA 40 fanden es nicht einmal der Mühe wert, zu erscheinen und zur Aufklärung beizutragen.

Das Gericht hob den Bescheid der MA 40 mit der Begründung auf, man habe Desirée Pfeifer zu Unrecht vorgeworfen, geänderte Verhältnisse nicht rechtzeitig der Behörde bekannt gegeben zu haben. Damit begann der Zirkus von vorne. Ein neuer Bescheid des Sozialamts auf Rückzahlung trudelte ein, wieder wurde keine Aufschlüsselung beigelegt, und Desirée Pfeifer legte ein zweites Mal Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein.

Auch der Rechtsweg kostet Geld. Langsam geht der jungen Mutter der Atem aus. Demnächst muss sie mit ihrer Tochter in eine Wohngemeinschaft nach OÖ ziehen, weil sie sich die Mietwohnung in Wien nicht mehr leisten kann.

Kommentare