Fall des toten Rekruten: Tatrekonstruktion in Kaserne

Die Kaserne in Wien-Leopoldstadt
Der Schütze wurde an den Tatort gebracht - er sollte den Ablauf der Geschehnisse erklären.

Im Fall des 20-jährigen Rekruten, der am 9. Oktober 2017 in einer Wiener Kaserne erschossen wurde, hat am Freitag eine von der Justiz angeordnete Tatrekonstruktion stattgefunden. Man erhoffte sich davon Aufklärung, was in dem Wachcontainer, in dem der tödliche Schuss fiel, genau vorgefallen ist. Der Schütze - ein junger Soldat - konnte sich beim Lokalaugenschein wieder an das Geschehen erinnern.

Der 22-Jährige, der sich wegen Mordverdachts in U-Haft befindet und der bisher Erinnerungslücken geltend gemacht hatte, gab an, er hätte den schlafenden 20-Jährigen wecken wollen. Er sei dabei gestolpert und hätte sich am Abzug seines Sturmgewehrs StG 77 festgehalten, worauf es krachte.

Der junge Mann war von der Justizwache zum Tatort gebracht worden, wo ihm - abgeschirmt von der Öffentlichkeit - Gelegenheit geboten wurde, den Geschehensablauf zu erklären. Im Anschluss wurde der Verdächtige vom Staatsanwalt, dem Gerichtsmediziner und einem Schießsachverständigen eingehend befragt. Der Ballistiker wollte dem Vernehmen nach vor allem ergründen, wie die Patrone in den Lauf der Waffe gekommen war und weshalb diese entsichert war. Thema war auch, warum der 22-Jährige - entgegen einer Vorschrift - die Waffe vor dem Betreten des Containers nicht abgelegt hatte.

Insgesamt dauerte die Tatrekonstruktion rund zweieinhalb Stunden. Zeugenschaftlich befragt wurde auch ein Soldat, der sich bis kurz vor dem Schuss in dem Raum befunden hatte, in dem der 20-Jährige ums Leben kam. Ehe der Mordverdächtige an den Tatort gebracht wurde, war der Einfahrtsbereich zum Kasernengelände mit grünen Plastikplanen abgedeckt worden. In der Nähe befindliche Medienvertreter wurden zum Verlassen des Geländes aufgefordert. "Grundsätzlich gibt es da keinen Zugang für Medien", erläuterte ein Vertreter des Militärkommandos nachher auf APA-Anfrage. Abgesehen davon entspräche man damit auch einem Wunsch der Justiz.

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