Polizeidirektion schweigt zum Folter-Foto

Polizeidirektion schweigt zum Folter-Foto
Die Exekutive weigert sich beharrlich, die frühe Existenz des Fotos zu bestätigen.

Es ist ein Dokument der Schande und eines Skandals: Zu sehen ist der Schubhäftling Bakary J. mit geschwollenem Gesicht, nachdem ihn WEGA-Beamte am 7. April 2006 in einer Halle derart malträtiert hatten, bis sein Schädelknochen brach.

Urheber des Fotos: J.s damalige Ehefrau Michaela, die ihren um Hilfe flehenden Mann am selben Tag im Schubhaftzentrum Hernals mit ihrem Nokia-Handy fotografiert hat.

Jetzt verbreiten Medien eine andere Geschichte des Folter-Falls: Drei Ex-Beamte widerriefen ihre acht Jahre alten Geständnisse und beantragten die Wiederaufnahme des Falls. Bakary J., der einen Schadenersatzprozess führt, und dessen Ehefrau seien Lügner. Die Verletzungen hätten zwei Ärzte nicht festgestellt, sie seien also später entstanden – und wohl auch das Foto.

Die Spitze der Wiener Polizei könnte das entkräften. Mit einem "Ja", einer simplen Bestätigung, wie es einer Behörde in einem Rechtsstaat durchaus zuzumuten ist. Doch sie schweigt und liefert eine fadenscheinige Begründung dafür.

Aussagen

Am Montag legten die drei Ex-Beamten ihre einst widerlegte Version vom Fluchtversuch ausführlich dar. Danach lief Michaela J.s Handy heiß. Am Apparat waren Journalisten, die sie aufforderten, den Entstehungszeitpunkt des Fotos zu beweisen. Nachsatz der Reporter: In der erst einen Tag später, am 8. April, erstatteten Anzeige sei – so hatten sie es während der Pressekonferenz gehört – davon keine Rede gewesen.

Michaela J. suchte jenen Polizisten, der ihre Anzeige aufgenommen und dem sie auch das Handy-Foto gezeigt hatte. Michaela J. fand ihn. Und er konnte sich an das besagte Foto erinnern und sicherte ihr zu, das im Falle einer "internen Anfrage" jederzeit zu bestätigen. J. war erleichtert.

Nur blieb die Bestätigung aus. Der KURIER hat angefragt, ob der Beamte die Existenz des Fotos zum damaligen Zeitpunkt bestätigen könne. Ein Formalakt, der aber unterblieb. Die Wiederaufnahme sei ein laufendes Verfahren, erklärt die Landespolizeidirektion (LPD) Wien. "Beteiligte könnten als Zeugen im Verfahren fungieren und deshalb kann keine Öffentlichkeitsarbeit in diesem Bereich seitens der LPD Wien erfolgen."

Es gab Zeugenaussagen, Gutachten, umfassende Handy-Erfassungen und Geständnisse: Im Jahr 2006 verurteilte ein Gericht vier WEGA-Beamte. Drei von ihnen hatten den gambischen Schubhäftling nach einer misslungenen Abschiebung in einer Lagerhalle so lange malträtiert, bis seine Schädelknochen brachen – der vierte Beamte hatte die Halle geöffnet. Jetzt soll all das null und nichtig sein: Drei der – mittlerweile entlassenen – Beamten widerriefen ihre Geständnisse und beantragten bei Gericht eine Wiederaufnahme des Strafprozesses. Der KURIER beantwortet vier Fragen zur Causa.

1) Worauf stützt sich der Wiederaufnahmeantrag?

Im Zentrum stehen medizinische Erörterungen, die sich auf Gutachten und Akten aus dem alten Prozess berufen. Vereinfacht dargestellt lautete das Argument: Eine AKH-Ärztin und ein Polizeiarzt hätten beim Folteropfer die später diagnostizierten und auf dem Foto (siehe oben) festgehaltenen Verletzungen nicht gesehen. Ergo seien sie erst später entstanden. Wie sie zustande kamen, überlassen die Ex-Beamten der Kronen Zeitung, die eine angebliche "Selbstverletzung" thematisiert. Neu ist diese Frage nicht. Sie wurde bereits im Verfahren von Gutachterin Elisabeth Friedrich beantwortet: "Es ließen sich auf diesen (Anm. Röntgenaufnahmen) die zum Teil sehr dünnen Bruchlinien nicht erkennen, was bei der Aufnahmetechnik der Röntgenaufnahmen nicht außergewöhnlich ist." Überdies hielt selbst ein Beamter in seiner ersten Einvernahme fest: "Eine Beule entstand und wurde von Stunde zu Stunde zusehends größer und schwoll über dem rechten Auge schließlich zu." Ein Mediziner hielt kürzlich fest, dass es bis zu 24 Stunden dauern kann, bis das Gewebe so anschwillt.

2) Welches Motiv steckt hinter der Wiederaufnahme?

Es geht laut der Anwältin der Ex-Polizisten um das Schmerzensgeld (in Summe 375.000 Euro), das sich der Staat von den Ex-Beamten im Regressweg zurückholen will. Und um ein Ende einer angeblichen "medialen Hetzkampagne". Überdies habe sie die damalige Polizeispitze zum Geständnis gedrängt und ihr Versprechen, im Dienst bleiben zu dürfen, gebrochen. Zeitlich passt das nicht zusammen: Denn die Beamten wurden nach jahrelangem juristischem Tauziehen im Jahr 2010 aus dem Dienst entlassen. An einen Widerruf der Geständnisse dachte damals aber noch niemand.

3) Gab es einen Fluchtversuch?

Die drei Ex-Beamten beteuerten, J. habe sich bei einem Fluchtversuch verletzt. Mit der Wahrheit haben die Verurteilten einst gegeizt: Denn den Aufenthalt in der Halle gaben sie erst zu, als das Büro für interne Ermittlungen sie mittels Handy-Peilung überführt hatte. Überhaupt decken sich die Geständnisse in weiten Teilen mit den Ermittlungsergebnissen. Pikant bleibt ein Umstand: Ein vierter Beamter hält sein Geständnis weiter aufrecht.

4) Warum ruft der Fall so viele Emotionen hervor?

Der Folter-Affäre ist in vielerlei Hinsicht einzigartig: Vertreter des Staates quälen einen Schutzbefohlenen und versuchen, alles zu vertuschen. Bereits damals vermissten Prozessbeobachter, wie Heinz Patzelt von Amnesty International, ein klares Zeichen: Die Ex-Beamten wurden mit Samthandschuhen behandelt (acht bzw. sechs Monate bedingte Haft). Es gab keine Einsprüche – es roch nach einem "Deal". Das sei eines Rechtsstaates "unwürdig", sagte Menschenrechtsexperte Manfred Nowak. Noch was spielt mit: Die vielen Ressentiments gegenüber dem schwer traumatisierten Opfer, das in einem Verfahren lange vor der Abschiebung wegen eines Drogendelikts verurteilt worden war. Viele vermengen (bewusst) die Abschiebung mit der Vorstrafe. So, als wäre es legitim, einem Verurteilten den Schädel einzuschlagen.

Am 7. April 2006 ist der gebürtige Gambier Bakary J. von Wega-Polizisten in eine Wiener Lagerhalle gebracht und schwer misshandelt worden, nachdem er sich gegen seine Abschiebung gewehrt hatte. Obwohl es rechtskräftige Urteile gegen die vier Beamten gab und drei von ihnen aus dem Polizeidienst entfernt wurden, ist der Fall nicht aus der öffentlichen Diskussion verschwunden. Eine Chronologie:

7. April 2006: Drei Beamte der Wiener Einsatzgruppe Alarmabteilung (Wega) versuchen, den Schubhäftling Bakary J. über den Flughafen Schwechat in seine Heimat Gambia abzuschieben. Der Mann, der mit einer Wienerin verheiratet ist und zwei Kinder hat, wehrt sich, sodass sich der Pilot der Linienmaschine weigert, ihn an Bord zu lassen. Die Polizisten bringen ihn daraufhin in eine Wiener Lagerhalle und misshandeln ihn schwer. Ein vierter, der ihnen die Halle aufgesperrt hat, wendet sich nicht gegen die Aktionen seiner Kollegen.

13. April 2006: Der Fall gerät ans Tageslicht. Die drei Hauptverdächtigen werden vorläufig suspendiert, gegen sie wird wegen Quälens eines Gefangenen und gefährlicher Drohung ermittelt. Bakary J. bleibt unterdessen weiterhin von Abschiebung bedroht.

1. Juni 2006: Es wird ein gerichtsmedizinisches Gutachten bekannt, demzufolge Bakary J. schwere Verletzungen erlitten hat. Die Gerichtsmedizinerin Elisabeth Friedrich berichtet von Frakturen des Jochbeins, des Kiefers und der Augenhöhle.

21. Juli 2006: Die Staatsanwaltschaft Wien erhebt gegen alle vier Polizisten Anklage wegen Quälens eines Gefangenen.

30. August 2006: Der Strafprozess gegen die vier Beamten beginnt. Sie bekennen sich schuldig, Bakary J. geprügelt und schwer verletzt zu haben. "Es sind uns die Nerven durchgegangen", sagen sie.

31. August 2006: Die drei Polizisten, die Bakary J. in die Lagerhalle gebracht und geprügelt haben, werden zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt. Ihr Kollege, der ihnen die Halle geöffnet hat, erhält sechs Monate bedingter Haft. Die Urteile werden sofort rechtskräftig. Wegen der Strafhöhe von unter einem Jahr werden die Beamten nicht automatisch aus dem Dienst entfernt. Der Ball liegt nun bei der Disziplinarkommission. Von Menschenrechtsaktivisten kommt heftige Kritik.

15. Dezember 2006: Die Disziplinarkommission verhängt Geldstrafen über die Beamten, hebt deren Suspendierungen allerdings auf. Der Disziplinaranwalt und die Verteidigung berufen.

11. September 2007: Die Disziplinar-Oberkommission im Bundeskanzleramt entscheidet, dass die Beamten im Dienst bleiben. Außerdem setzt sie die Geldstrafen herab.

28. Oktober 2008: Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gibt einer Berufung des Disziplinaranwaltes statt und stellt fest, dass die Bestrafung der Beamten durch die Disziplinarbehörden zu milde war. Damit stehen die Polizisten wieder vor ihrer Suspendierung.

8. Jänner 2010: Die Disziplinar-Oberkommission entfernt im zweiten Anlauf drei Polizisten aus dem Polizeidienst. Der vierte, der die Halle aufgesperrt hat, erhält die finanzielle Höchststrafe und darf nur noch Innendienst versehen. Zweieinhalb Monate später erkennt der VwGH einer Beschwerde eines Verteidigers aufschiebende Wirkung zu.

24. April 2012: Die drei Beamten werden endgültig aus dem Polizeidienst entfernt. Das entscheidet die Disziplinar-Oberkommission im Bundeskanzleramt. Knapp ein Monat später entschuldigt sich der Sprecher des Innenministeriums, Karl-Heinz Grundböck, bei Bakary J. und stellt ihm eine Entschädigung in Aussicht.

24. Juli 2012: Das seit 2005 bestehende Aufenthaltsverbot gegen Bakary J. ist aufgehoben, wie Grundböck bestätigt. Damit darf er nun einer geregelten Arbeit nachgehen.

10. Dezember 2012: Bakary J.'s Anwalt Nikolaus Rast fordert von der Republik 750.000 Euro Schadenersatz für seelische und körperliche Schmerzen. Er stützt seine Forderung auf ein Gutachten. Knapp ein Monat später bringt er Amtshaftungsklage ein und fordert 384.000 Euro Schadenersatz sowie eine monatliche Rente von 1.000 Euro brutto. Der tatsächliche Streitwert beträgt 274.000 Euro, da bereits 110.000 Euro an Bakary J. und seine Familie überwiesen wurden.

19. Oktober 2014: Via Kronen Zeitung wenden sich die drei verurteilten Ex-Polizisten an die Öffentlichkeit. Sie widerrufen ihre Geständnisse, stellen in den Raum, dass sich Bakary J. die schweren Verletzungen selbst beigebracht haben könnte, und wollen eine Wiederaufnahme des Verfahrens erreichen.

30. Oktober 2014: Bakary J.'s Anwalt Nikolaus Rast reagiert mit einer Verleumdungsanzeige gegen die Beamten.

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