Ex-Polizist wegen Vergewaltigung vor Gericht

Polizei, Neusiedl am See
Soll sich an Ex-Freundin vergangen haben. Vorstrafe wegen seinerzeit Beteiligung an der Misshandlung von Bakary J.

Ab kommendem Dienstag muss sich ein ehemaliger Polizist vor einem Wiener Schöffensenat verantworten, weil er seine Ex-Freundin vergewaltigt haben soll. Der Mann bestreitet die Tat. Er weist allerdings eine Vorstrafe wegen eines Gewaltdelikts auf: Er war seinerzeit an der Misshandlung von Bakary J. beteiligt, der nach seiner gescheiterten Abschiebung von insgesamt vier Wega-Beamten gefoltert wurde.

Nach Entlassung den Namen geändert

Nachdem der Mann und seine Kollegen wegen Quälens eines Gefangenen rechtskräftig zu bedingten Haftstrafen verurteilt wurden, wurde der 48-Jährige - eben so wie zwei andere Beamte - aus dem Polizeidienst entlassen. Er ließ eine Namensänderung durchführen, konnte aber offenbar beruflich nicht mehr richtig Fuß fassen. In der nunmehrigen Anklageschrift wird als Berufsbezeichnung des Ex-Polizisten "Pensionist" angeführt.

Selbstverteidigungskurse für Frauen

Nebenbei gibt der 48-Jährige offenbar Selbstverteidigungskurse für Frauen, in denen er seinen weiblichen Schützlingen unter anderem beibringt, wie man sich gegen sexuelle Übergriffe zur Wehr setzt. Dort lernte er Ende 2009 eine jüngere Frau kennen, mit der er eine Beziehung einging. Die Frau - eine gebürtige Deutsche - zog bereits Anfang 2010 bei ihm ein. Nach zwei Jahren trennte man sich, es kam aber weiterhin "zu lediglich sexuell motivierten Zusammentreffen" (Anklage).

SM

Zwei Tage nach einem Sex-Date bei dem Mann soll sich am 22. Mai 2012 in der Wohnung der Frau in Wien der anklagegegenständliche Vorfall zugetragen haben. Vorangegangen waren mehrere SMS der Ex-Freundin, die dem Ex-Polizisten unter anderem schrieb, dieser möge sie "bestrafen, was das Zeug hält". In ihrer Wohnung wollte die Frau davon aber nichts mehr wissen, wie die Staatsanwältin in ihrer Anklageschrift unter Verweis auf verbale Äußerungen und Tritte der Ex-Freundin ausführt. Indem er mit Gewalt ihren Widerstand brach, soll der Ex-Polizist die Frau zur Duldung geschlechtlicher Handlungen gezwungen haben.

Der Mann behauptet, sein Vorgehen wäre einvernehmlich erfolgt und im Rahmen dessen geblieben, was sich in sexueller Hinsicht zwischen den beiden abgespielt hätte. Eine härtere Gangart mit SM-Praktiken sei dabei durchaus der Regelfall gewesen. Die Ex-Freundin hat im Ermittlungsverfahren demgegenüber versichert, es wäre niemals zu von ihr erwünschten Gewalttätigkeiten gekommen. Ihre SMS, auf die der Angeklagte zu seiner Entlastung verweist, seien metaphorisch gemeint gewesen. Die Frau legte auch Fotos und Arztberichte vor, was schließlich dazu führte, dass auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien doch noch Anklage erhoben wurde, nachdem das Verfahren gegen den Mann 2013 eingestellt worden war.

Urteil am 29. November erwartet

Die nunmehrige Verhandlung ist auf drei Tage anberaumt. Sie wird zumindest teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Das Urteil soll am 29. November fallen.

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