"Es ist mein Nachteil, als Mutter zu arbeiten"

Barbara D.
Mutter muss 6300 € zurückzahlen, weil ihr Kind am Zweitwohnsitz gemeldet war.

Eine Situation, wie sie öfter vorkommt: Die Familie der Lehrerin Barbara D. besitzt eine Wohnung in der Leopoldstadt. Am Wochenende ging es für sie, ihre vier Kinder und ihren Mann aber oft ins Grüne, nämlich zu den Großeltern in den 23. Bezirk. Als der älteste Sohn an einer Hausstauballergie erkrankte, entschloss sich die Familie den Hauptwohnsitz zu den Großeltern zu verlegen.

Rat des Jugendamts

Weil die Stadtwohnung ebenfalls noch genutzt wird, blieb Barbara D. als einziges Familienmitglied in der alten Wohnung hauptgemeldet.

Nach der Geburt ihres jüngsten Sohnes, bekam die Lehrerin dann eine neue Arbeitsstelle und brauchte daher einen Krippenplatz für das Kind. Die zuständige MA11, das Wiener Amt für Jugend und Familie, riet ihr dazu, ihren Jüngsten im 23. Bezirk anzumelden, da sie sonst keine Chance auf einen Krippenplatz hätte: "Ohne diese Aussage der MA11 hätte ich ihn nicht umgemeldet", sagt Barbara D.

Einige Monate später kam dann ein unerwartetes Schreiben der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK): "Es wurde mir mitgeteilt, dass ich das Kinderbetreuungsgeld unrechtmäßig erhalten habe, weil mein Sohn und ich nicht an der gleichen Adresse hauptgemeldet sind."

Knapp 6300 Euro sollte die Lehrerin zurückzahlen. Dass der Vater des Buben gemeinsam mit dem Kind gemeldet ist, zählt nur bedingt: Das Kinderbetreuungsgeld kann er rückwirkend maximal für einen Zeitraum von sechs Monaten einfordern. Nachdem die Verfahren rund um den Fall aber lange dauerten, würden höchstens drei Monate ausbezahlt werden – und auch das nur dann, wenn die Gebietskrankenkasse dem nach einer sechsmonatigen Frist zustimmt. "Wenn ich Zuhause geblieben wäre, hätte ich keine Probleme gehabt. Es kommt mir vor, als würde ich dafür bestraft, dass ich arbeite", sagt Barbara D.

Zeugen nicht zugelassen

Die Annahme, dass die Mutter mit ihrem jüngsten Sohn nicht zusammenlebt, könnten mehrere Zeugen widerlegen – vor Gericht zählt aber ausschließlich der Meldezettel. "Ich habe vier Kinder, tue damit schon viel für die Gesellschaft und gehe außerdem arbeiten. Ich fühle mich unfair behandelt", sagt die Mutter.

Bei einer Verhandlung vor dem Sozialgericht ging Barbara D. nun einen Vergleich ein: Sie muss die 6300 Euro in Raten zurückbezahlen. "Mein Mann und ich mussten dem Vergleich zustimmen. Mir und meiner Familie ist es finanziell nicht möglich, vor höhere gerichtliche Instanzen zu ziehen. Es ist mir aber wichtig, zu erzählen, was mir passiert ist, um andere Mütter zu warnen."

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