Erstmals Fußfessel für einen Terroristen
Kommende Woche bekommt der gebürtige Pakistani M. die Fußfessel und darf das Gefängnis verlassen. Das wäre nicht weiter bemerkenswert, wird der 25-Jährige doch einer von bisher an die 5000 Verurteilten sein, die ihre Haftstrafe bzw. einen Teil davon im elektronisch überwachten Hausarrest verbüßen durften.
Doch M. ist der erste IS-Terrorrist, dem man die Fußfessel gewährte. Der im Alter von fünf Jahren mit den Eltern nach Österreich gekommene 25-Jährige war im Juli 2016 von den türkischen Behörden an der syrischen Grenze aufgegriffen und nach Österreich abgeschoben worden. Er hatte sich in Syrien einer radikalislamistischen Terrorfront anschließen und für den IS kämpfen wollen. Schon zuvor hatte er sich in Wien in Moscheen radikalisiert und auf der Straße Muslime zur Rede gestellt, die sich nicht an die traditionellen Kleiderregeln hielten. Er hatte seinen Job bei einem Bewachungsdienst als Objektschützer gekündigt, in einem Park in Wien-Donaustadt gepredigt und den Koran verteilt.
Risikoprognose
Anfang 2017 wurde M. im Wiener Landesgericht wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Rund eineinhalb Jahre seiner Strafe hat der 25-Jährige bis jetzt abgesessen, als möglicher Termin für eine vorzeitige bedingte Entlassung wird der 26. Juli dieses Jahres ins Auge gefasst. Die letzten vier Monate wollte er daheim im Hausarrest verbüßen, was die Leitung der Justizanstalt jedoch im Hinblick auf eine negative Risikoprognose verwehrte. Es sei der Missbrauch der Vollzugsform zu befürchten, weil es dem Häftling an der Deliktseinsicht mangle.
Man bezog sich auf einen Bericht des Bewährungshilfe-Vereins Neustart, der die Kriterien für die Fußfessel überprüft. Darin wird M. zitiert, der entgegen den Feststellungen im Urteil behauptet, er habe sich gar nicht an Kriegshandlungen beteiligen wollen. Im Prozess hatte er erklärt, er habe für die armen Menschen in Syrien nur kochen wollen.
Allerdings sprach sich Neustart für die Fußfessel aus. Der Klient habe sich inzwischen vom IS abgewandt, schätzte seine Reise nach Syrien als Fehler ein und sei froh, dass man ihn gestoppt habe, sonst wäre er wohl nicht mehr am Leben.
Rechtsanwalt Wolfgang Blaschitz beschwerte sich namens M. gegen die Abweisung des Fußfessel-Antrags – und hatte Erfolg. Ein Senat im Wiener Landesgericht erteilte die Bewilligung: M. verhält sich seit seiner Inhaftierung unauffällig und erfüllt alle Voraussetzungen für die Fußfessel. Der junge Mann zieht wieder daheim bei Eltern und Geschwistern ein und wird in der Küche einer Pizzeria arbeiten, in der auch sein Vater arbeitet. Das Gericht stellt zwar fest, dass eine „klare Verantwortungsübernahme noch nicht stattgefunden hat.“ Es verlässt sich aber darauf, dass M. vom Verein , der im Auftrag der Justiz Deradikaliserungsprogramme betreibt, „engmaschig“ betreut wird. Was so viel bedeutet wie „14-tägige Einzelsettings“.
Neustart legt den Wochenplan zwischen Arbeitszeit und Hausarrest fest. Moschee-Besuche stehen nicht auf dem Programm, können zur Religionsausübung aber grundsätzlich nicht verwehrt werden. In dem Fall würde M. von einem DERAD-Mitarbeiter begleitet werden.
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