Ein Kurzzeit-Star und die leere Indoor-Plantage

Internationale Drogenpolitik - der Mensch steht im Vordergrund
Ein ehemaliger Teilnehmer der ORF-Show "Helden von Morgen" muss soziale Arbeit leisten.

Helden von Morgen“ hieß die ORF-Show, in der der Sänger auf der Bühne brillierte. Heroisches hatte sein Auftritt im Wiener Straflandesgericht wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Drogenhandels und der „fahrlässigen Herbeiführung einer Feuersbrunst“ am Dienstag nicht: Ein blasses Bürschchen, 25, erklärte mit gesenktem Haupt, dass er dem exzessiven Cannabiskonsum abgeschworen habe.

Eine Art „Betriebsunfall“ brachte ihn auf die Anklagebank: Am 8. September dieses Jahres fing in seiner Wiener Wohnung eines von zwei Zelten, in denen er Marihuana-Stauden züchtete, Feuer. Nachbarn riefen die Feuerwehr, diese dann die Polizei.

Als es in seinen vier Wänden brannte, lag der 25-Jährige zum dritten Mal wegen eines Lungenrisses im Spital. Was hätte er mit dem Eigenanbau gemacht, verkauft? – fragte der Richter. „Ich habe täglich konsumiert. ... Ich hätte es über ein Jahr verteilt geraucht.“ Jenes Kraut, das er auf der Straße erworben habe, sei gestreckt gewesen und habe seine Lunge geschädigt. „Deshalb“, sagte er entschuldigend, „hab’ ich selbst angebaut. Ich wollte meine Lunge schonen.“

Zwei junge Männer, die er je ein Mal mit Stoff versorgt hat, seien befreundete Kiffer gewesen – „so wie ich halt“. All das gehöre der Vergangenheit an. „Gesünder“, meinte der Richter. „Definitiv“, antwortete der 25-Jährige. Beim „Grünen Kreis“ unterzieht er sich derzeit einer Therapie.

Marihuana-Diebstahl

Wie viele Stauden in den Zelten gedeihten, weiß nicht einmal die Polizei. Eine „nicht mehr feststellbare ... Menge“ war es laut Anklage. Nach dem Brand, den ein Heizstrahler oder die Natriumdampflampe ausgelöst hatte, versiegelten Beamte die Tür, um tags darauf zur Ernte anzurücken. Doch die Zelte waren leer, das Schloss getauscht worden. 30 Pflanzen dürften es gewesen sein, sagte ein Polizist.

Der Richter folgte dem Vorschlag des Verteidigers Philipp Wolm, der „beim besten Willen“ keine Gewerbsmäßigkeit im Tun seines Mandanten erkennen konnte, und regelte die Strafsache diversionell: Der Musiker muss hundert Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und seine Therapie fortsetzen. Befolgt er die Weisungen des Gerichts, ist die Causa für ihn erledigt. nihad amara

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