Ehefrau niedergestochen - 15 Jahre Haft wegen Mordversuchs

Ehefrau niedergestochen - 15 Jahre Haft wegen Mordversuchs
Der Mann, der seine Frau bei der U-Bahnstation Pilgramgasse mit einem Messer attackierte, muss in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Bei seinem zweiten Prozess wegen Mordversuchs ist ein 52-Jähriger am Donnerstag am Wiener Landesgericht - nicht rechtskräftig - zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass der Mann bei der U-Bahnstation Pilgramgasse seine Frau mit einem Messer in Tötungsabsicht attackiert hatte. Beim ersten Prozess hatten die Geschworenen den Angeklagten mit 4:4 Stimmen vom Mordversuch freigesprochen, worauf die Berufsrichter das Urteil aussetzten.

Der 52-jährige gebürtige Serbe ist seit mehr als 20 Jahren mit der Frau, die inzwischen eine Scheidungsklage eingebracht hat, verheiratet und hat mit ihr einen gemeinsamen Sohn. Die Ehe litt von Anfang an unter dem Kontrollwahn und der starken Eifersucht des Angeklagten. Die 45-Jährige musste regelmäßig ihr Handy zur Kontrolle abgeben und Bescheid geben, wohin sie ging und mit wem sie sich traf. Zusätzlich installierte er Videokameras in der Wohnung. Als er zu einer Beerdigung nach Serbien musste, sperrte der Familienvater die Frau sogar drei Tage in der Wohnung ein. Im Jahr 2004 unterstellte er ihr auch noch ein Verhältnis mit ihrem Stiefsohn.

Am 16. Juni 2021 sprach die Frau schließlich die Trennung aus und verließ die Wohnung, ohne dem Mann ihren Aufenthaltsort zu nennen. Der Verdächtige bombardierte die 45-Jährige daraufhin mit SMS-Nachrichten, sie möge doch zu ihm zurückkehren. Die Nachrichten wurden laut Anklage immer bedrohlicher, etwa: „Für alles, was du mit mir gemacht hast, wird meine Rache schmerzhafter sein.“ Über den zurückgelassenen Laptop der Frau loggte sich der Mann schließlich in deren Google-Konto ein und ortete ihr Handy und fand so heraus, dass sie bei einer Freundin in der Nähe der U-Bahnstation Pilgramgasse wohnte.

Sticht mehrmals zu

Am 19. August fuhr der Angeklagte dann mit einem in einer Zeitung eingewickelten Messer zu der U-Bahnstation. Als er seine Frau sah, ging er auf der Pilgrambrücke auf sie zu und stach ihr mehrmals mit dem Messer in den Körper, bevor sich Passanten einschalteten. Der Verletzten gelang es, sich vom Boden aufzurappeln und davonzulaufen. Der 52-Jährige rannte ihr jedoch hinterher, wobei er Zeugen zufolge schrie, dass sie „sein Leben zerstört hat und er sie umbringen wird“. Er verfolgte sein Opfer über die Pilgrambrücke in Richtung Linke Wienzeile, wo es der Frau gelang, ihn mit Pfefferspray außer Gefecht zu setzen.

Danach fixierten ihn Zeugen auf dem Boden. Die Frau erlitt nur deshalb keine noch schwereren Verletzungen, weil der Winkel bei den Stichattacken zu steil gewesen war. Dafür leidet sie seitdem an einer posttraumatischen Belastungsstörung.

Bei seinem Geschworenenprozess (Vorsitz: Richter Johannes Varga) bestritt der Mann erneut jede Tötungsabsicht. „Ich wollte sie erschrecken“, sagte er bei seiner Einvernahme. Das Messer sei zufällig in der Jacke gewesen, da er es am Vortag zu einem Waldspaziergang mitgenommen hätte. Die Stichverletzungen müssten wohl „in einem Gerangel“ passiert sein. Allerdings könne er sich nicht an Details erinnern, da er von einem Passanten einen Schlag auf den Kopf bekommen hatte. „Ich bin kein Alkoholiker, ich bin kein Mörder, ich bin kein Terrorist“, versicherte er. Seine Anwältin, Astrid Wagner, gab zu bedenken, dass der Angeklagte durch die körperliche Überlegenheit gegenüber seiner Frau, eine Tötungsabsicht wohl auch umgesetzt hätte.

Laut einem psychiatrischen Gutachten leidet der Angeklagten zwar an einer wahnhaften Störung, diese ist aber nicht so ausgeprägt, dass er beim Tatzeitpunkt nicht zwischen Recht und Unrecht unterscheiden hätte können. Allerdings geht von dem Mann - sofern er sich nicht behandeln lässt - eine große Gefahr für seine Familie aus. Der Mann wurde deshalb nicht nur wegen Mordversuchs zu 15 Jahren Haft verurteilt, sondern auch in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher (Paragraf 21 Absatz 2 StGB) eingewiesen. Da der gebürtige Serbe sich Bedenkzeit erbat, ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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