Drogenprozess: 80-Jähriger musste sich vor Gericht verantworten

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In der ehelichen Wohnung stellten Beamte 1,5 Kilogramm Cannabis sicher. Der Pensionist behauptete, nichts vom Handel seiner Frau gewusst zu haben.

Ein 80 Jahre alter Wiener und seine 49-jährige Ehefrau hatten sich am Freitag wegen Suchtmittelhandels im Landesgericht zu verantworten. In der Wohnung der zwei war die Polizei auf 1,5 Kilogramm Cannabis gestoßen. 

Sechs weitere große Plastiksäckchen mit Marihuana-Anhaftungen sowie Bargeld in Höhe von fast 25.000 Euro deuteten darauf hin, dass dort in größerem Stil mit Cannabis gehandelt wurde. Der 80-Jährige kam mit einer Diversion, die Frau mit einer Bewährungsstrafe davon.

"Nicht immer von Vorteil, jüngere Frau zu haben"

"Es ist klar, dass ich hier nicht mit jugendlichem Leichtsinn punkten kann", hatte Verteidiger Mirsad Musliu im Hinblick auf das Alter der Angeklagten zu Beginn der Verhandlung eingeräumt. Die Drogen, die man auf einen anonymen Hinweis hin bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt hatte, habe aber nicht der im Ruhestand befindliche Ehemann verkauft. 

Eigentliche Täterin sei die 49-Jährige gewesen. "Es ist nicht immer von Vorteil, wenn man eine viel jüngere Frau hat. Man kann sie nicht von diesem Unfug abhalten", sagte Musliu.

Die 49-Jährige gab in weiterer Folge zu, an zehn bis 15 Abnehmer regelmäßig Cannabis verkauft zu haben, "dass ich meine Sucht finanziere", wie sie darlegte. Sie "rauche gern", Einkommen habe sie keines, dafür "Fixkosten für Miete und Auto". Die Pension ihres Mannes mache nur 1.100 Euro aus, "da ist es sich nicht ausgegangen".

"Von Drogen-Geschäften nichts gewusst"

Der als Mittäter angeklagte Ehemann behauptete im Anschluss, er habe von den Drogen-Geschäften seiner Frau "gar nix" gewusst. Damit kam er beim Richter nicht durch: "Hören Sie, in Ihrem Wohnzimmer waren eineinhalb Kilo gelagert! Dass sie raucht, haben Sie aber schon gewusst?" "Eigentlich nicht", erwiderte der 80-Jährige. 

Im Wohnzimmer sei ja nur "a Patzerl, a klans Packerl g'leg'n". "Dass man des net auf amoi raucht, war Ihnen aber schon klar?", hakte der Richter nach. Darauf gab der Mann insofern klein bei, als er nun zugab, die illegalen Geschäfte seiner Frau zumindest toleriert zu haben. "Was haben Sie sich dabei gedacht?", wollte der Richter noch wissen. - "Dass sie a Trottel is'", bemerkte der 80-Jährige.

Verfahren wurde diversionell erledigt

Am Ende wurde die bisher unbescholtene und geständige Frau wegen gewerbsmäßigen Verkaufs von 200 Gramm Cannabis und Vorbereitung von Suchtgifthandel zu sechs Monaten Haft verurteilt, die sie bedingt nachgesehen bekam. Der 80-Jährige entging im Hinblick auf sein vorgerücktes Alter, seine untergeordnete Beteiligung und keinen Vormerkungen im Strafregister überhaupt einer Verurteilung. 

Sein Verfahren wurde unter Setzung einer Probezeit von zwei Jahren diversionell erledigt. Der Anklagevertreter gab keine Erklärung ab, die Entscheidungen des Richters sind daher nicht rechtskräftig.

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