Das Gasthaus Ubl hat seinen Gastgarten wieder
Plötzlich war die Stange weg. Und die dazugehörigen Vorhangschlösser an drei Gartentoren auch.
Als Franz und Claudia Messenlehner am Dienstag ihre „Gastwirtschaft Ubl“ betraten, waren sie bass erstaunt: Sämtliche Sperrvorrichtungen für den Gastgasten waren ohne ihr Wissen abmontiert worden. Seit zwei Jahren war der Durchgang vom Wirtshaus zum Gastgarten nämlich mit einer eingemauerten Eisenstange und zusätzlich angebrachten Vorhangschlössern versperrt.
Grund dafür ist ein mittlerweile fünf Jahre andauernder Rechtsstreit mit den Eigentümern des Hauses in der Preßgasse in Wien-Wieden (siehe Ende des Textes).
Der Rechtsstreit ist selbst für ausgefuchste Juristen ein kompliziertes Unterfangen. Sogar in einen Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahr 1884 musste Einsicht genommen werden. Gestritten wird um den 70 Quadratmeter großen Gastgarten des Wirtshauses, der zwar seit mehr als 50 Jahren Teil der Gastwirtschaft ist, laut den Eigentümern aber nicht zum Lokal gehöre und für den deshalb extra Miete verlangt werden könne.
„Rausekeln“
Aber der Reihe nach: 2012 kaufte die GEFRA Immobilien GmbH die Mehrheit der Wohnungseigentumsanteile am Haus in der Preßgasse 26/Mühlgasse 27 im vierten Bezirk. Die GEFRA ist zu 100 Prozent im Besitz von Frank Aigner, der beim Holzunternehmen Schweighofer für den Immobilienbereich zuständig und Geschäftsführer der GEFRA ist.
Im Erdgeschoß des Hauses in der Preßgasse befindet sich seit 1960 das bekannte Wiener Gasthaus Ubl – samt Gastgarten.
Wie der KURIER 2017 berichtete, wollte die Eigentümergemeinschaft von den Messenlehners für den Gastgarten zusätzliche Miete. Und zwar in der Höhe von 1500 Euro (für das Gasthaus besteht ein alter Mietvertrag, für die 200 Quadratmeter zahlen die Messenlehners 600 Euro, Anm.). „Man will sie rausekeln, wie das auch beim Griensteidl der Fall war“, sagte Eric Agstner, Anwalt der Messenlehners, damals zum KURIER.
Das Kaffeehaus am Michaelerplatz musste ja wie berichtet zusperren, weil Betreiber Do&Co die Miete zu hoch geworden war. Eigentümer des Hauses dort ist die Schweighofer-Gruppe.
Räumung
Aber zurück auf die Wieden: Im Mai 2014 ließen die Eigentümer den Gastgarten des „Ubl“ räumen. Laut den Eigentümern bestand kein Nutzungsrecht für den Gastgarten. Die Messenlehners schalteten einen Anwalt ein und gewannen ein Feststellungsverfahren, wonach der Gastgarten sehr wohl zum Lokal gehöre.
Den Garten bekamen sie trotzdem nicht zurück. Stattdessen wurde die Eisenstange vor die Türe zum Garten eingemauert und Vorhangschlösser wurden angebracht. Anfang des Monats hat nun aber das Landesgericht für Zivilrechtssachen eine Entscheidung des Bezirksgerichts Innere Stadt vom August des Vorjahres bestätigt, wonach dem Gasthaus die Nutzung des Gastgartens einzuräumen sei und „Störungshandlungen“ zu unterlassen seien.
Die Eigentümer rund um die GEFRA können jetzt noch außerordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof einlegen. Ob sie das auch tun, ist ungewiss: „Weitere rechtliche Schritte werden überlegt“, sagt Schweighofer-Sprecher Thomas Huemer im Namen der GEFRA.
Bei Franz und Claudia Messenlehner ist die Freude deshalb verhalten: „Ich kann mich erst richtig freuen, wenn das ganze Verfahren vorbei ist“, sagt die Wirtin.
Seit gestern ist der Gastgarten vom „Ubl“ nun wieder geöffnet – zumindest theoretisch. Noch macht den Messenlehners ja das Wetter einen Strich durch die Rechnung.
Prozessiert wird seit 2014
2014 forderte die Eigentümergemeinschaft unter Mehrheitseigentümer GEFRA die Räumung des Gastgartens des Gasthaus Ubl.
In einem Urteil vom 30. August 2018 verpflichtete das Bezirksgericht Innere Stadt die Eigentümer, dem Gasthaus seinen Gastgarten zurückzugeben.
Am 13. März 2019 entschied das Landesgericht für Zivilrechtssachen, dass die von den Eigentümern erhobene Berufung nicht berechtigt ist. Rechtskräftig ist die Entscheidung nicht: Die Eigentümer können außerordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof einlegen.
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