Corona - Wiener Bäder starten am 19. Mai mit strengen Auflagen
Die Wiener Bäder starten am 19. Mai in die Saison. Das hat der zuständige Stadtrat Christoph Wiederkehr (NEOS) der APA am Dienstagnachmittag angekündigt. Insgesamt gehen 17 Sommerbäder, elf Familienbäder, die Hallenbäder Hütteldorf und Brigittenau sowie die Schwimmhallen des Theresienbades und des Hallenbades Donaustadt in Betrieb. Die Corona-Auflagen sind erwartungsgemäß streng, auch die Bäderampel kehrt zurück.
Mindestabstand, Hygieneregeln sowie eine FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen gelten auch im Badebetrieb. Zudem ist der Einlass nur für genesene, geimpfte oder getestete Personen erlaubt. Ausgenommen davon sind lediglich Kinder unter zehn Jahren, sie dürfen aber nur in Begleitung von Erwachsenen in die Anlage.
Die Auflagen werden kontrolliert, eine namentliche Registrierung ist aber zumindest nicht erforderlich.
Ansammlungen vermeiden
Beim Einlass sowie am gesamten Badegelände ist ein Mindestabstand von zwei Meter zu anderen Badegästen - ausgenommen im gemeinsamen Haushalt lebende - einzuhalten. Die zwei Meter gelten auch im Schwimmbecken, in Naturgewässern sind es sogar drei bis vier Meter. Das Verweilen an Einstiegen, Beckenrändern und Beckenumgängen ist nicht gestattet, generell sollen Ansammlungen vermieden werden, heißt es im Büro des Stadtrats.
Die freien Badeplätze werden wieder in der aus dem Vorjahr bekannten Bäderampel dargestellt. Diese kann online - etwa unter www.wien.gv.at/baeder - aufgerufen werden. Die Vollbelegung wird vor Ort durch Hinweisschilder sowie die „Blaue Fahne“ angezeigt, wobei die Kapazitäten der einzelnen Einrichtungen reduziert werden.
Leitsysteme
Monats- und Saisonkarten sind auch 2021 nicht erhältlich, da damit der Zutritt nicht garantiert werden kann. Einzeltickets gelten für ein bestimmtes Bad und können bis zu drei Tage im Voraus erworben werden. Am Badetag selbst sind die Tickets auch online erhältlich. Aufgrund der Regeln und Einschränkungen werden zumindest die Eintrittspreise deutlich reduziert, wird versichert.
In den Eingangsbereichen werden Leitsysteme, Markierungen und gegebenenfalls Absperrungen eingerichtet. Für Gastronomie- und Freizeitbetriebe innerhalb der Anlagen gelten die diesbezüglichen rechtlichen Bestimmungen. Da an den Bädereingängen keine Registrierung erfolgt, ist diese - wie in der entsprechenden Verordnung vorgesehen - in den Gastgewerbebetrieben vorzunehmen, heißt es.
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