Ninja-Pass wird in Wien nun auch am Wochenende toleriert

Strengere Kontrollen von privaten Schulen und Kindergärten
Das gilt aber nur bei Volksschulkindern und wenn alle Sticker enthalten sind.

In Wien gibt es eine Änderung bei der Gültigkeit der Schul-Coronatests - zumindest was die Handhabung in der Praxis betrifft. Rechtlich ändert sich nämlich nichts. Aber die Stadt wird Ninja-Pässe von Volksschulkindern auch am Wochenende tolerieren, sofern darin alle drei Sticker der jeweiligen Woche enthalten sind.

Anlass war eine Information des Landeselternverbands an die Schulen sowie ein entsprechender Hinweis auf der Homepage des Gesundheitsministeriums, wie ein Sprecher des Wiener Gesundheitsstadtrats der APA mitteilte. Dort war davon die Rede, dass der Ninja-Pass die ganze Woche gilt - auch wenn, wie vorgesehen, der letzte Test am Mittwoch gemacht wird. Damit könnte man den Pass auch für den Restaurantbesuch am Sonntag nutzen.

Rein rechtlich ab Samstagfrüh Schluss ungültig

Die entsprechende Verordnung sieht dies jedoch nicht vor. Denn PCR-Testergebnisse sind bei Kindern unter 12 Jahren nur 72 Stunden gültig. Dies bedeutet rein rechtlich, dass ab Samstagfrüh der Ninja-Pass nicht mehr außerschulisch als Nachweis verwendet werden darf.

Die Stadt habe sich nun aber dazu entschieden, dass man keine Strafen verhängt, wenn getestete Kinder unter 12 Jahren mit vollständigem Ninja-Pass am Wochenende etwa in Lokalen angetroffen werden, betonte man auf APA-Anfrage. Ist die jeweilige Wochen-Testserie für den Ninja-Pass nicht komplett, dann gelten die Tests nur einzeln - und eben jener vom Mittwoch nur 72 Stunden.

Ab zwölf Jahren ändert sich hingegen nichts

Für Kids und Jugendliche ab zwölf Jahren ändert sich nichts. Sie müssen mit der für sie in Wien verkürzten PCR-Test-Gültigkeitsdauer von 48 Stunden leben.

Im Zweifelsfall entscheidet der Wirt

Im Rathaus wird jedoch betont, dass es trotzdem sein kann, dass ein Wirt den Eintritt mit einem vollständig ausgefüllten Ninja-Pass verwehrt. "In einem solchen Fall würde er sich wohl auf die gültigen Verordnungen des Bundes berufen und hätte vom Wortlaut der Verordnung her auch recht", hieß es.

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