City-Mord: "Es fehlt alles für Mordverdacht"
Brutal und kaltblütig sei er, glauben die Ermittler. Als "friedvoll, nett und sympathisch" beschreibt ihn sein Rechtsanwalt, Nikolaus Rast.
Lofti Dridi, 26, sitzt seit 29. Oktober in Untersuchungshaft. Der Vorwurf: Mord.
Nachdem tagelang Polizeimeldungen über die Verhaftung des gebürtigen Tunesiers im französischen Nizza die Gazetten dominierten, holt sein Verteidiger nun zum Gegenschlag aus: "Es fehlt einfach alles für einen Mordvorwurf."
Hat der Jurist recht?
Läuft der wahre Mörder von Elisabeth W. noch frei herum? Eine Rückblende: Die 48-jährige, betuchte Wienerin lag tot auf ihrer Bettcouch, als am 17. September ihr Ex-Freund ihre schmucke Eigentumswohnung in der Wiener City betrat. W. war leicht bekleidet, gefesselt und, wie später die Obduktion ergab, erdrosselt worden.
Das vermutliche Tatwerkzeug, ein Gürtel des Verdächtigen samt seinen Fingerabdrücken, brachte die Ermittler auf dessen Spur - in Nizza klickten für den 26-Jährigen die Handschellen.
Für Rast ist das alles andere als eine erdrückende Beweislast. Immerhin sollen W. und ihre Disco-Bekanntschaft eine leidenschaftliche Romanze geführt haben. Der 26-Jährige habe nie die gesamte Nacht bei seiner Geliebten verbracht - auch nicht die Tatnacht. "Auf einem Gürtel sind Fingerabdrücke und auch DNA-Spuren. Auf jedem Gürtel", sagt Rast, mit einem Fingerzeig auf seinen eigenen. Den Gürtel soll Dridi jedenfalls zurückgelassen haben. Nach ihm, glaubt Rast, habe W. allerdings noch Besuch bekommen.
U-Boot
Er zeichnet ein anderes Bild von seinem Mandanten: 2008 als Tourist eingereist, tauchte er nach einem abgelehnten Asylantrag unter, hielt sich mit Gelegenheitsjobs über Wasser. Er lebte als U-Boot, täuschte seine Arbeitgeber mit einem Alias-Namen.
Warum dann die überhastete Reise nach Nizza, kurz nach der Tat? Rast glaubt seinem Mandanten, der sich wegen der Umbrüche in Tunesien Chancen auf ein Visum in Italien ausgerechnet haben will. "Er wohnte bei Verwandten in Nizza nahe der italienischen Grenze, weil ihn das nichts kostete."
Für das Gericht belegte seine rasche Ausreise lediglich die Fluchtgefahr: Bis 14. November wird über die Verlängerung der U-Haft entschieden.
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