Camillo Stepanek gelingt Etappensieg im Kampf um den Status als Künstler
Künstler Camillo Stepanek in seinem Atelier vor seinen Kunstwerken.
Camillo Stepanek (38) kann vorerst einmal durchatmen. Im Kampf um seine offizielle Anerkennung als Künstler hat er einen Etappensieg erreicht. Denn das Bundesverwaltungsgericht hat dem Künstler-Sozialversicherungsfonds (K-SVF) eine deutliche juristische Abfuhr erteilt.
Zwar sagt das Gericht, dass es inhaltlich keine Entscheidung über die Zuerkennung eines Künstler-Status getroffen habe, die Entscheidung weist den Sozialversicherungsfonds und dessen Geschäftsführerin aber entschieden in die Schranken.
Der K-SVF hatte Stepanek zweimal finanzielle Beihilfe zugesprochen, einen Antrag auf Zuschuss zu Sozialversicherungsbeiträgen jedoch abgelehnt, da seine Werke nicht dem gesetzlich vorausgesetzten Kunstbegriff entsprechen würden.
"Gutachten sind unschlüssig"
Der Beschwerde des Künstlers dagegen hat das Bundesverwaltungsgericht nun recht gegeben. Und zwar mit der Begründung, dass „die zugrunde liegenden Gutachten unschlüssig sind“.
Denn es gehe daraus nicht hervor, warum gerade Stepaneks Werke nicht als Kunst einzuordnen seien.
Camillo Stepanek mit einem Kunstwerk vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Kritik an Geschäftsführung
„Dies hätte auch der Geschäftsführerin des Künstler-Sozialversicherungsfonds auffallen müssen“, spart das Bundesverwaltungsgericht nicht mit Kritik an der Chefin der Institution, weil diese einfach hingenommen hatte, dass bei den Aussagen der Kurie „jede konkrete Bezugnahme auf vorgelegte Werke“ des Künstlers fehlen.
Ein nicht nachvollziehbares Gutachten könne als Grundlage für einen Bescheid herangezogen werden, begründet das Gericht die Entscheidung. Das Gericht spricht sogar von „Rechtswidrigkeiten in Zusammenhang mit den erstellten Gutachten“, die den angefochtenen Bescheid belasten.
Künstler war tief getroffen
Belastet war in der Zeit auch der Künstler, wie er selbst eingesteht. „Wenn einem abgesprochen wird, dass das, was man aus dem Innersten heraus schafft, Kunst sei, trifft das tief“, lässt Stepanek in seine Künstlerseele blicken.
„Ich wünsche mir transparente, kunstfachlich fundierte Kriterien, damit besonders junge Künstlerinnen und Künstler den Mut behalten, ihren eigenständigen kreativen Weg zu gehen.“
"Strukturelles Problem"
Damit meint er vor allem die Entscheidungsfindung jenes Gremiums, das entscheidet, wessen Kunst als Kunst gilt, und wessen Kunst nicht.
Und diese Entscheidungsfindung wurde auch vom Bundesverwaltungsgericht massiv kritisiert. Stepanek: „Dass eine international anerkannte künstlerische Praxis über Jahre hinweg nicht anerkannt wurde, macht ein strukturelles Problem sichtbar.
Signal für Kunstszene
Dieser Fall zeigt, wie groß die Verantwortung jener Gremien ist, die über künstlerische Existenz entscheiden.“ Dass ihm recht gegeben wurde, sei ein „wichtiges Signal für die gesamte österreichische Kunstszene“.
Pop Art Nouveau: Ein Werk von Camillo Stepanek.
Der K-SVF hat nun erneut über den Antrag zu entscheiden, eine ordentliche Revision wurde nicht zugelassen.
Der Fall werde aufgrund seiner Komplexität derzeit eingehend geprüft, welche Schritte daraus resultieren, können jetzt noch nicht gesagt werden, sagt ein Sprecher des K-SVF. An der Eignung der Kurienmitglieder bestehe aber kein Zweifel, die gesetzlichen Vorgaben würden eingehalten.
Der K-SVF stelle auch kein „Gütesiegel“ aus, sondern stelle den Beurteilungsprozess sicher, den jemand durchlaufen müsse, der öffentliche Zuschüsse beziehen wolle.
Und dies sei in diesem Fall eben nicht eine Verwaltungsbehörde, sondern werde von Interessensvertretungen und Verwertungsgesellschaften mit gesamtösterreichischer Bedeutung durchgeführt. Bindend für andere Institutionen sei es nicht.
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