Bub in Wiener Hallenbad vergewaltigt: Urteil aufgehoben

Der Angeklagte am Wiener Straflandesgericht
Flüchtling aus dem Irak hatte Zehnjährigen missbraucht. Der Prozess muss wegen Feststellungsmängeln im erstinstanzlichen Urteil wiederholt werden.

Der Vergewaltigungs-Prozess gegen einen Flüchtling aus dem Irak, der am 2. Dezember 2015 im Theresienbad in Wien-Meidling einen zehn Jahre alten Buben missbraucht hat, muss wiederholt werden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Donnerstag das erstinstanzliche Urteil - sechs Jahre Haft - teilweise aufgehoben und in diesem Umfang eine Neudurchführung des Verfahrens angeordnet.

Ausschlaggebend dafür waren Feststellungsmängel, wie Senatspräsident Thomas Philipp darlegte. Während das Ersturteil hinsichtlich des schweren sexuellen Missbrauchs eines Unmündigen "wasserdicht" ausfiel - der Schuldspruch in diesem Anklagepunkt wurde vom OGH bestätigt und gilt damit als in Rechtskraft erwachsen -, waren dem schriftlichen Urteil zum zweiten Anklagefaktum formaljuristisch zwingend erforderliche Feststellungen nicht zu entnehmen.

20-Jähriger bleibt in U-Haft bis neuerlichem Prozessbeginn

Infolgedessen muss die inkriminierte Vergewaltigung im Landesgericht für Strafsachen neuerlich verhandelt werden. Dem Gesetz entsprechend wurde auch der Strafausspruch aufgehoben. Im zweiten Rechtsgang, der vermutlich erst 2017 stattfinden wird, wird daher jedenfalls eine neue Strafe festzusetzen sein. Der 20-Jährige bleibt bis dahin in U-Haft.

Der Iraker war im September 2015 über die Balkanroute nach Österreich gekommen. Drei Monate später packte er - den nunmehr rechtskräftigen Feststellungen zufolge - im Hallenbad einen Zehnjährigen an der Hand, zerrte ihn in eine WC-Kabine, verriegelte die Tür und verging sich an dem unmündigen Schüler. Offen ist die Frage, ob dabei der Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt wurde, was sich auf den Strafrahmen auswirken würde. Da bei dem Buben einem psychiatrischen Gutachten zufolge eine posttraumatische Belastungsstörung aufgetreten ist, die einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen ist, wären im Fall einer erwiesenen Vergewaltigung bis zu 15 Jahre Haft möglich. Dem Erstgericht waren im Hinblick auf das fast noch jugendliche Alter des Angeklagten, seiner bisherigen Unbescholtenheit und geständigen Verantwortung sechs Jahre angemessen erschienen.

"Gelüsten nachgegangen"

Der 20-Jährige war noch im Hallenbad festgenommen worden. Der missbrauchte Bub hatte sich an den Bademeister gewandt, der die Polizei verständigte. Umgehend setzten sich Beamte der ums Eck gelegenen Polizeiinspektion Hufelandgasse in Bewegung, die den Verdächtigen beim Springen vom Dreimeterbrett wahrnehmen konnten und abführten. In seiner polizeilichen Erstbefragung legte der 20-Jährige ein Geständnis ab und erklärte laut Einvernahmeprotokoll, er sei seinen "Gelüsten nachgegangen". Er habe "seit vier Monaten keinen Sex mehr gehabt".

Der Mann hatte im Irak als Taxifahrer gearbeitet. Im September 2013 heiratete er, seine Frau bekam bald danach ein Kind. Im August 2015 entschied er sich, den Irak zu verlassen, um seinen Angaben zufolge für sich und seine Familie "etwas aufzubauen".

Hinweis: Wegen einer Vielzahl unpassender Kommentare wurde das Forum geschlossen.

Kommentare