Brisantes Gutachten vor Mordprozess um getötete Siebenjährige

Mädchenmord in Gemeindebau in Wien-Döbling
Der 16-Jährige war laut zweiter psychiatrischer Expertise bei Mord an Hadish nicht zurechnungsfähig. Das widerspricht dem Erstgutachter.

Kurz vor dem Mordprozess gegen einen 16 Jahre alten Burschen, der am 11. Mai 2018 in Wien-Döbling eine Siebenjährige getötet haben soll, ist ein zweites von der Justiz in Auftrag gegebenes psychiatrisches Gutachten eingelangt. Der Inhalt der Expertise ist brisant. Demnach war der Angeklagte zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig und damit nach Ansicht des zweiten Gutachters nicht schuldfähig.

166 Seiten umfasst das Gutachten von Werner Gerstl, das inzwischen auch der APA vorliegt. Am Ende seiner Ausführungen kommt der Linzer Facharzt für Kinderheilkunde und Kinder- und Jugendneuropsychiatrie zum Ergebnis, dass im Tatzeitpunkt eine Schizophrenie und Zwangsstörungen als "handlungsbestimmende Kräfte" wirksam waren, die beim Angeklagten eine Zurechnungsunfähigkeit bewirkt haben sollen.

Wie Gerstl ausführt, dürfte es beim Angeklagten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in der fünften Klasse Mittelschule zum Abbau von Interessen, zur Störung der Konzentration und einem von einer Psychose verursachten Leistungsknick gekommen sein, die der Sachverständige auf eine Frühform einer Schizophrenie zurückführt. Diese habe sich bis zur gegenständlichen Straftat über Monate symptomatisch weiter entwickelt. Insofern habe - so Gerstl - "eine psychopathologische Kontinuität bestanden".

"Schizophrenie lange Zeit unentdeckt"

Der Gutachter ist überzeugt, dass - bezogen auf die Bluttat - "die Folgen der über lange Zeit unentdeckten und fachlich unversorgten Schizophrenie [...] handlungsbestimmend waren". Mit "hoher Wahrscheinlichkeit" dürfte der Bursch versucht haben, seine Eltern "auf [...] Veränderungen seiner Wahrnehmungsqualität aufmerksam zu machen". In der Familie hätten aber sowohl die Einfühlbarkeit als auch das Wissen um solche Phänomene gefehlt bzw. wären die Wesensveränderungen des Burschen verdrängt worden, vermutet der Gutachter.

"Nur eine kleine Minderheit an Schizophrenie erkrankter Menschen begeht ein Tötungsdelikt", hält Gerstl fest. Statisch gesehen hätten jedoch Betroffene ohne entsprechende Behandlung nach einer längeren Zeit ein "stark erhöhtes Risiko ein Tötungsdelikt zu begehen".

Erstgutachter anderer Meinung

Damit widerspricht Gerstl dem von der Staatsanwaltschaft bestellten Erstgutachter Peter Hofmann. Der führende Gerichtspsychiater war zum Schluss gekommen, dass der 16-Jährige im Tatzeitpunkt zwar eine schwerwiegende Persönlichkeitsstörung und eine Zwangsstörung aufwies. Seine Diskretions- und Dispositionsfähigkeit waren laut Hofmann allerdings nicht aufgehoben, sodass nach dessen Dafürhalten beim 16-Jährigen Zurechnungsfähigkeit und Schuldfähigkeit gegeben waren.

Hofmann empfahl für den Fall eines Schuldspruchs wegen Mordes die Unterbringung des Jugendlichen in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, weil er diesen für derart gefährlich hält, dass ohne im Maßnahmenvollzug gewährleistete therapeutische Behandlung neuerlich mit Straftaten mit schweren Folgen gerechnet werden muss.

Landesgericht sagt nichts dazu

Die Sprecherin des Wiener Landesgerichts, Christina Salzborn, wollte auf APA-Anfrage am Montagabend das Vorliegen und den Inhalt des zweiten psychiatrischen Gutachtens im Fall der getöteten Siebenjährigen nicht offiziell bestätigen. Der Mordprozess gegen den 16-Jährigen findet am kommenden Mittwoch unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen statt.

Justiz und Verfassungsschutz sind um die Sicherheit des Angeklagten besorgt. Nach der Aufsehen erregenden Bluttat in einer Döblinger Gemeindebau-Anlage hatten Angehörige und Personen aus dem Umfeld der betroffenen tschetschenischen Familie Blutrache geschworen. Der Tatverdächtige wurde daher nach seiner Festnahme in ein Gefängnis bzw. in eine psychiatrische Einrichtung in einem anderen Bundesland verlegt.

Bruder und Onkel in Haft

Aktuell sollen sich ein Bruder und ein Onkel der Getöteten in der Justizanstalt Josefstadt in Haft befinden. Einer der beiden wurde erst vor kurzem wegen Raubes und anderer Delikte erstinstanzlich verurteilt. Das Wiener Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) geht davon aus, dass der junge Mann zu den gefährlichsten Mitgliedern der tschetschenischen Community in Wien zählt.

Der Vater der getöteten Siebenjährigen saß wiederum zuletzt in Südtirol wegen Schlepperei im Gefängnis. Im Juni kehrte er von einem genehmigten Freigang nicht in die Justizanstalt zurück. Seither ist er von der Bildfläche verschwunden. Angeblich soll er sich nach Tschetschenien abgesetzt haben, wo die Leiche seiner Tochter bestattet wurde. Es wird allerdings befürchtet, der Mann könne versuchen, zur Verhandlung gegen den 16-Jährigen zu erscheinen.

Die Verteidigerin des 16-Jährigen, Liane Hirschbrich, war am Montagabend für die APA nicht erreichbar. Dem Vernehmen soll die Anwältin zur Hauptverhandlung zwei Leibwächter angeheuert haben, die ihre körperliche Unversehrtheit garantieren sollen.

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