Asylwerber seit einem Monat spurlos verschwunden

Familie I. bangt um das Leben des 47-jährigen Rasambek
Vor einem Monat wurde der Mann von Polen nach Russland abgeschoben.

Manche Probleme lösen sich offenbar von selbst, wenn man sie ignoriert. Nur in diesem Fall handelt es sich nicht um ein Problem, sondern um einen fünffachen Familienvater. Und von dem fehlt seit einem Monat jede Spur. Das letzte Lebenszeichen kam aus Polen. Seine Familie in Wien befürchtet das Schlimmste. Sein Rechtsberater, Tim Ausserhuber, erhebt nun schwere Vorwürfe gegen die österreichischen Behörden.

Der Fall des tschetschenischen Asylwerbers Rasambek I. hat Ende 2012 hohe Wellen geschlagen. Damals wurde er mit seiner Frau und zwei Töchtern abgeschoben. Die Behörde hatte ihm nicht geglaubt, politisch verfolgt und gefoltert worden zu sein. Noch am Moskauer Flughafen wurde er verhaftet, landete in einem Gefängnis in Sibirien. Ihm wurde vorgeworfen, 2001 ein Auto gestohlen zu haben. Der Haftbefehl wurde aber erst 2012 ausgestellt.

Flucht nach Haft

Seine Familie schlug sich nach Österreich durch und befindet sich hier wieder im Asylverfahren. I. kam aus der Haft frei und flüchtete nach Polen. Dort saß er als Asylwerber Monate lang in Abschiebehaft. Der noch in Wien engagierte Anwalt Ausserhuber hoffte auf eine Überstellung nach Österreich, um sein Asyl-Verfahren neu prüfen zu lassen. Doch vor einem Monat wurde er erneut nach Russland abgeschoben. Laut seiner Familie gibt es kein Lebenszeichen von Rasambek.

„Ich bin schockiert über die brutale Vorgehensweise“, sagt Ausserhuber. Seiner Rechtsmeinung zufolge hätte I.s Asylantrag gemäß einer EU-Verordnung von Polen nach Österreich übertragen werden müssen, da die Familie hier zum Verfahren zugelassen ist. Vor allem, weil mit seiner Verhaftung neue Hinweise bezüglich einer Verfolgung vorgelegen hätten. Die Polen hätten auch mit den österreichischen Behörden Kontakt aufgenommen. Letztere seien jedoch untätig geblieben.

Auch der Grünen Nationalratsabgeordneten Alev Korun fehlen die Worte: „Das ist eine krasse Menschenrechtsverletzung.“ Zumindest ein Abschiebeschutz wegen drohender Verfolgung hätte geltend gemacht werden können. „Es ist bekannt, dass in nichtdemokratischen Regimen Leute verfolgt werden, indem man ihnen Straftaten vorwirft. Man hat sich auf die formaljuristische Ebene zurückgezogen.“

Korun geht ebenfalls davon aus, dass die Behörden tätig werden hätten sollen. Sie will dazu eine parlamentarische Anfrage einbringen und die Grüne Fraktion im EU-Parlament informieren. Die knappe Stellungnahme des Innenministeriums: „Einzelfälle werden nicht kommentiert.“

Kommentare