Armbruch bei Festnahme: Wiener Polizist vor Gericht

Der Prozess findet in Wien statt
Eines steht am Montag beim Prozess im Wiener Straflandesgericht außer Zweifel: Bei der im Zentrum der Anklage stehenden Festnahme ging es äußerst tumultartig zu. Angeklagt ist ein Polizeibeamter, der seit sieben Jahren in der Einsatzgruppe Straßenkriminalität tätig ist. Ihm wird Missbrauch der Amtsgewalt vorgeworfen.
Konkret soll der Revierinspektor bei der Festnahme eines Mannes am Abend des 1. Oktober 2024 dem auf dem Boden liegenden Mann das Knie in den Rücken gedrückt, seinen Kopf fixiert und auf den Asphalt „geknallt“ haben sowie durch übermäßige Kraftanwendung dessen Oberarm gebrochen haben. Zudem sei der Mann, seinen Angaben zufolge, als "Arschloch" beschimpft worden sein. All diese Punkte bestreitet der Angeklagte. „Die Verletzungen hat sich das Opfer selbst zuzuschreiben“, sagt die Verteidigerin des Polizeibeamten.
Das Opfer, ein Algerier ohne österreichischen Aufenthaltstitel, blieb der Verhandlung fern. Somit wird an diesem Verhandlungstag nur die Sicht des Angeklagten und seiner vier Kollegen, die gemeinsam die Festnahme durchführten, gehört.
Hände fixiert
Unbestritten steht fest, dass der Mann dabei beobachtet wurde, wie er in der Wiener Innenstadt in einen parkenden Pkw eingebrochen ist. Daraufhin erfolgte der Zugriff der Polizisten in Zivil. Der Mann, geben alle übereinstimmend an, setzte sich massiv zur Wehr und musste von vier Beamten gebändigt werden. Der Angeklagte gibt an, dessen linke Hand fixiert zu haben. Dabei sei es zu einem heftigen Gezerre zwischen ihm und dem Opfer gekommen. Bei einer Festnahme die Hände zu fixieren, erklären die Polizisten vor Gericht, ist besonders wichtig. „Manche haben ja ein Messer oder eine Spritze eingesteckt“, sagt einer der Zeugen.
Dann ein lauter Schmerzensschrei des am Bauch liegenden Mannes. „Ich war kurz perplex und habe mich gewundert, dass bei ihm keine Körperspannung mehr da war“, sagt der Angeklagte. Als klar war, dass der Mann verletzt war, seien alle Maßnahmen sofort beendet worden.
Verhandlung vertagt
Würde er heute bei einer derart schwierigen Festnahme etwas anders machen, will der Richter vom Angeklagten wissen. „Ich habe das Hunderte Male davor schon genauso gemacht und bin mir keiner Schuld bewusst.“ Zu den Verletzungen des Opfers muss es durch dessen heftige Gegenwehr und sein Hin- und Herwinden gekommen sein, anders könne er sich das nicht erklären.
Die Verhandlung wurde auf den 27. November vertagt – in der Zwischenzeit wird weiter versucht, des Opfers habhaft zu werden.
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