Anwalt von abgeschobenem Bräutigam: Festnahmeversuche sind unwahr

Anwalt von abgeschobenem Bräutigam: Festnahmeversuche sind unwahr
Laut Anwalt hätte der Bräutigam ein sofortiges Aufenthaltsrecht bekommen.

Hamza, der Bräutigam, der während seiner Hochzeit verhaftet worden ist, wurde am gestrigen Dienstag abgeschoben. Nun meldet sich sein Anwalt zu Wort. 

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Laut BFA (Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl) habe man bereits davor 13 Mal versucht, den 25-Jährigen festzunehmen. Das sei laut Anwalt unwahr. Der schildert, dass die Polizei Mitte November des Vorjahres Hamza nicht habe antreffen können. 

Sein Onkel habe die Mitteilung bekommen, dass sich der Neffe melden solle. "Hamza ging zur Polizeistation und holte sich ein Schriftstück zur Rückkehrberatung ab. Ein Mitarbeiter der Kanzlei Klammer telefonierte mit dem BFA und das BFA sagte zu, das Ergebnis der Revision abzuwarten", informiert der Anwalt weiter.

Die Revision sei zehn Tage vor der Eheschließung, am 3. Jänner, negativ erledigt worden. Danach habe es keinen Kontakt mehr mit dem BFA gegeben. Die Rechtslage sei aber klar, so der Anwalt: "Als Hamza sich nachweislich das Schriftstück Ende November 2023 abholte, hätte er aus rechtlicher Sicht festgenommen werden können und binnen 72 Stunden abgeschoben werden können. Das BFA hat entschieden, dies nicht zu tun. Stattdessen wartete man zu."

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Auch die Behauptung, dass die Eheschließung am Aufenthaltsstatus des Mannes nichts geändert hätte, stimme nicht. Auch ein abgelehnter Asylwerber erhalte bei Heirat mit einer EWR Bürgerin ein sofortiges Aufenthaltsrecht.

Hamza erhielt Einberufung

Nach der Abschiebung in die Türkei sei er laut Informationen seines Anwalts vorerst von der türkischen Polizei entlassen worden. Er habe aber die Einberufung erhalten. "Die Befürchtung besteht, dass er in die Kampfzone nach Syrien geschickt wird."

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