Anschlag in Wien: Bereits Anklage gegen Festgenommenen eingebracht

Landesgericht für Strafsachen
Der 18-Jährige soll IS-verherrlichendes Material verbreitet haben. Anklage bereits am 30. September.

Unter den im Zuge der Hausdurchsuchungen nach dem Terroranschlag in Wien Festgenommenen dürften sich mehrere Personen befinden, gegen die wegen Verdachts auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ermittelt wird bzw. wurde. Im Fall eines 18-Jährigen aus Bangladesch wurde bereits Ende September Anklage eingebracht, der Mann soll noch als Jugendlicher IS-verherrlichendes Material verbreitet haben. Prozesstermin gibt es noch keinen.

Dem jungen Mann wird Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 278b) und Beteiligung an einer kriminellen Organisation (§278a StGB) vorgeworfen. In sozialen Netzwerken und Chats soll er Beiträge des Islamischen Staats geteilt haben - als er noch ein Jugendlicher und nicht volljährig war, sagte Nina Bussek, Sprecherin der Wiener Staatsanwaltschaft, der APA.

Am 30. September wurde die Anklage gegen den 18-Jährigen eingebracht. Termin für die Verhandlung gibt es noch keinen.

Nach dem Terroranschlag am Montagabend in Wien befand sich der 18-jährige unter den insgesamt 14 Festgenommenen. Er soll aus dem Umfeld des von der Polizei getöteten Attentäters stammen.

Das Strafgesetzbuch (StGB) sieht für das Delikt der "kriminellen Organisation" (§ 278a) eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor. Mitglieder einer "terroristischen Vereinigung"(§ 278b) müssen mit Haftstrafen von einem bis zu zehn Jahren rechnen.

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