Kritik an mildem Strafantrag gegen Neonazis

Kritik an mildem Strafantrag gegen Neonazis
Strafrechtsprofessorin ist über Anklage verwundert. Sieben rechte und zwei linke Aktivisten angeklagt.

Am 27. Oktober des Vorjahres gegen 13 Uhr hallen Hilfeschreie durch den Flur des Ernst-Kirchweger-Hauses in Wien-Favoriten. Gewerkschafter Rudolf F. blutet im Gesicht, vor ihm stehen sieben Angreifer. Die Eindringlinge wollen hinauf in den oberen Stock. Dort hat der linke Migrantenverein ATIGF Familien zum Frühstück geladen, daneben tagen Gewerkschafter der Komintern (Kommunistische Gewerkschaftsinitiative International).

Die sieben Männer werden hinausgedrängt. Vor dem Haus steht ein Mob von rund 30 Personen, die Bierflaschen gegen die Tür schleudern und auf diese eintreten.

Die Angreifer gehören der rechtsradikalen Bewegung "Unsterblich Wien" an. Der (bereits ausgeschlossene) Fanclub der Austria Wien ist für seine "Gewaltbereitschaft und seinen Rassismus berüchtigt", heißt es im Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes.

Am Dienstag startet in Wien die gerichtliche Aufarbeitung des Vorfalls. Im Vorfeld üben Vertreter der angegriffenen Organisationen Kritik am Vorgehen der Staatsanwaltschaft Wien. Der Strafantrag verkenne das "Gewalt- und Gefahrenpotenzial" der Verdächtigen und behandle den Vorfall wie eine "Wirtshausschlägerei", erklärte Karin Wilfingseder von Komintern am Montag im Zuge einer Pressekonferenz. Von der Motivation und der Gesinnung der amtsbekannten Verdächtigen sei keine Rede. Dabei reiche ein Blick auf ihre Facebook-Accounts. Dort ist von der "Auschwitz-Lüge" und "gewetzten Messern" die Rede.

Für Empörung sorgt der Umstand, dass die sieben Angreifer nur wegen Hausfriedensbruch und leichter Körperverletzung angeklagt sind – und überdies zwei linke Aktivisten auf der Anklagebank (ebenfalls wegen leichter Körperverletzung)sitzen. Sie hätten einen Angreifer bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten, heißt es von Gewerkschaftsseite. Der Staatsanwalt wirft ihnen hingegen vor, einen der Angreifer während einer Verfolgungsjagd verletzt zu haben.

Sind die Strafen, die der Staatsanwalt fordert, tatsächlich zu mild? Zur Erinnerung: Die Vorwürfe lauten Hausfriedensbruch und leichte Körperverletzung.

Verabredete Tat

Petra Velten, Strafrechtsprofessorin aus Graz, ist über den Vorwurf der leichten Körperverletzung "verwundert", erklärt sie im KURIER-Gespräch. Denn da sich mehrere Personen zur Tat verabredet hätten, sei laut Strafrecht von einer schweren Körperverletzung auszugehen. Es reicht, wenn einer die Tat ausführt, die anderen durch ihre Anwesenheit aber ihre Bereitschaft zur Unterstützung bekunden, erklärt Velten.

In den Berichten des Verfassungsschutzes ist überdies von NS-Wiederbetätigung ("Hitlergruß") die Rede. Ein Zeuge identifiziert den Verdächtigen (der unter den Angeklagten ist) "ohne Zweifel". In der Anklage findet sich dieser Vorwurf nicht.

Wilfingseder findet den Strafantrag "alarmierend. Die Botschaft dahinter kann als Einladung verstanden werden, auf linke Aktivisten loszugehen."

Kommentare