Angeklagter kam im Flamingo-Anzug zum Nazi-Prozess

Angeklagter kam im Flamingo-Anzug zum Nazi-Prozess
Alpen-Donau-Website: Grazer Jusstudent soll für Küssel als Administrator des rechtsradikalen Sprachrohrs fungiert haben

Zweiter Anlauf im Wiener Landesgericht, um dem früheren Burschenschafter und RFJ-Funktionär (Ring Freiheitlicher Jugendlicher) Richard P. den Prozess wegen NS-Wiederbetätigung zu machen. Der erste Versuch im März war kläglich gescheitert, weil weder Staatsanwaltschaft noch Gericht bemerkt hatten, dass der Jusstudent aus Graz zu der von der Anklage umfassten Tatzeit noch keine 21 Jahre alt war. Ein Blick auf das Geburtsdatum hätte ausgereicht. Es gilt das Jugendgerichtsgesetz mit eigenen (pädagogisch gebildeten) Geschworenen.

Diese sind am Dienstag vorhanden und sehen sich einem Angeklagten im grellen Anzug mit aufgedruckten Palmen und Flamingos gegenüber. Beim ersten geplatzten Termin war Richard P. noch in einem T-Shirt mit dem Aufdruck „www.alpen-donau.info“ erschienen.

Vom Netz genommen

Um genau diese vom Kopf der österreichischen Neonazi-Szene, Gottfried Küssel, gegründete und 2011 vom Netz genommene rechtsradikale Homepage sowie die Nachfolge-Website alpen-donau.net geht es in dem Verfahren nach dem Verbotsgesetz.

Der Angeklagte soll mit dem Kürzel rsd (was laut Anklage für den Reichssicherheitsdienst stand) als Administrator und redaktioneller Leiter fungiert und selbst Beiträge verfasst haben.

Der 29-Jährige wollte bei der Verhandlung nichts zu seiner politischen Gesinnung sagen, und auch nichts über seinen Kontakt zu Küssel, wobei er sich dann doch als Fan outet. Dafür deckte er den Senat mit einer Flut von Beweisanträgen ein. Darunter den auf Beiziehung eines Sachverständigen für Nachrichtentechnik (den man während der siebenjährigen Ermittlungen längst beauftragen hätte können), wobei er einen bestimmten vorschlägt, welcher aus Braunau am Inn kommt.

Von diesem will Richard P. in einem Gutachten feststellen lassen, ob die vorgelegten eMails von und an Gesinnungsgenossen mit Details über die Installation der alpen-donau-website tatsächlich von ihm abgesendet oder empfangen worden sind.

„Ich kann auch ausdrucken: von Dr. Norbert Gerstbauer, ohne dass das Ihnen zugeordnet werden kann“, erklärte Richard P. dem Vorsitzenden.

„Das wäre schon deshalb falsch, weil ich Gerstberger heiße und nicht Gerstbauer“, konterte der Richter.

Die bei einer Hausdurchsuchung sichergestellten Bücher und Sticker mit Hakenkreuzen und Hitler-Fotos erklärte der Angeklagte mit historischem Interesse: „Das ist in einer Bibliothek genau so.“ Man habe von seinen 2000 Büchern eine selektive Auswahl getroffen.

Um Beweisanträge abzuarbeiten, wurde der Prozess vertagt.

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