Angeklagter floh aus Gericht: Mitarbeiter fühlen sich unsicher

Angeklagter floh aus Gericht: Mitarbeiter fühlen sich unsicher
Bedienstete mussten sich in Büros einsperren. Räumliche Trennung der Büros gefordert.

Die Flucht eines Angeklagten aus dem Landesgericht für Strafsachen in Wien löst nun eine Sicherheitsdebatte aus. „Der Fall zeigt auf, welchem Risiko Staatsanwälte, Richter und andere Justiz-Mitarbeiter in unserem Land ausgesetzt sind“, sagt Cornelia Koller, Präsidentin der Vereinigung Österreichischer Staatsanwälte.

Die Flucht war, wie berichtet, Donnerstagmittag passiert. Der Mann – er war wegen Körperverletzung, gefährlicher Drohung und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz angeklagt – hatte sich nach dem Prozess von zwei Justizwachebeamten losgerissen und lief davon. Er wäre in wenigen Wochen entlassen worden.

Das Landesgericht wurde daraufhin abgeriegelt, das Gebäude untersucht. Es stellte sich heraus, dass der Häftling das Gebäude über einen unbewachten Notausgang verlassen konnte. Er befindet sich auf der Flucht.

Zugang zu Büros

Doch er hätte auch Zugang zu den Büros der Richter und Staatsanwälte gehabt – die Zugänge sind nicht versperrt. „Jede Person, die die Sicherheitsschleuse einmal passiert hat, kann sich in den meisten Gerichten frei im Gebäude bewegen und ungehindert bis in die Büros der Kolleginnen und Kollegen vordringen“, gibt Koller zu bedenken.

 

Im konkreten Fall habe die Polizei die Mitarbeiter des Gerichts aufgefordert, sich in ihren Büros einzuschließen. „Die Situation ist glücklicherweise glimpflich ausgegangen. Ein anderes Szenario wäre aber genauso denkbar. Es ist daher höchste Zeit, das Konzept der Trennung in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Bereich umzusetzen“, sagt Bernd Ziska, Vizepräsident der Vereinigung Österreichischer Staatsanwälte.

 

Auch die Mitarbeiter des Landesgerichts für Strafsachen in Wien stellen diese Forderung schon seit einigen Jahren. Eine Trennung ist übrigens auch bei der geplanten Sanierung des Gebäudes vorgesehen.

Handschellen runter

In Gerichtssälen werden Angeklagten grundsätzlich die Handschellen abgenommen. Einzige Ausnahme: Es handelt sich um einen besonders gefährlichen Straftäter – dann kann der Richter verfügen, dass die Handschellen angelegt bleiben.

Ob die Person auch mit Handschellen von einer Justizanstalt ins Gericht gebracht wird, hängt vom Einzelfall ab. Die Entscheidung wird in der jeweiligen Justizanstalt getroffen. Berücksichtigt wird neben dem angeklagten Delikt auch der persönliche Eindruck. Wirkt ein Häftling nervös oder hat er schon einmal versucht, Widerstand zu leisten, kann eine Fesselung veranlasst werden. Wie viele Justizwache-Beamte bei solchen Vorführungen dabei sind, hängt aber auch von der Personalsituation ab.

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