Nach Abschiebung von Jaba: „Hoffentlich kommt er zu uns zurück“

Seinen 17. Geburtstag am 10. Jänner konnte Jaba Begiashvili nicht mit seinen Freunden und Klassenkameraden in Wien feiern. „Wir haben ihn angerufen und ihm ein Geburtstagsständchen gesungen. Hoffentlich kommt er noch dieses Schuljahr zu uns zurück“, sagt ein Lehrer von Jaba.
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Ende 2023 war der Jugendliche mit seiner Familie nach Georgien abgeschoben worden. „Jaba war sehr traurig, als er das gehört hat. Seine Schwester hat die ganze Nacht geweint“, sagte Onkel Zaza Tsutsunashvili, der in Österreich lebt. Die Familie Begiashvili hatte sich bereits vor dem Bundesverwaltungsgericht (BvwG) und dem Verwaltungsgerichtshof gegen diese Entscheidung gewehrt, aber in beiden Instanzen verloren.

2018 kam Jaba mit seiner Familie in Österreich.
Erneute Beschwerde
Auch ein Antrag auf humanitäres Aufenthaltsrecht wurde abgewiesen. Nachdem auch der Verfassungsgerichtshof die erneute Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) abgetreten hat, beantragt Anwalt Dino Srndic nun eine außerordentliche Revision – und beruft sich dabei auf das Recht der Achtung des Privat- und Familienlebens. „Wir werden die Fehler, die unserem Ermessen nach in diesem Fall passiert sind, noch einmal hervorheben.“ Die Familie sei ein Paradebeispiel für gelungene Integration.
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Jaba ist Klassensprecher und Mitglied in einem Schwimmverein, sein Bruder geht auf die Vienna Business School und spielt Basketball, die Schwester steht kurz vor der Matura. Diese wird sie aller Voraussicht nach aber nicht wie geplant absolvieren können. „Online ist das leider nicht möglich“, sagt Onkel Tsutsunashvili.

Jaba musste regelmäßig ins AKH, auch wenn er mittlerweile als geheilt gilt.
Familie Begiashvili kam 2018 nach Österreich, weil bei Jaba Krebs diagnostiziert worden war. In seiner Heimat Georgien gab es keine adäquate Behandlung. Die Familie zog nach Österreich. Die Eltern und ihre drei Kinder erhielten zwar keinen positiven Asylbescheid, wegen Jabas Krankheit aber subsidiären Schutz und eine befristete Aufenthaltsberechtigung bis Juli 2019.
- Subsidiären Schutz erhalten Personen, deren Asylantrag zwar mangels Verfolgung abgewiesen wurde, aber deren Leben oder Unversehrtheit im Herkunftsstaat bedroht wird. Sie sind daher keine Asylberechtigten, erhalten aber einen befristeten Schutz vor Abschiebung.
- Subsidiär Schutzberechtigten kommt ein Einreise- und Aufenthaltsrecht in Österreich zu. Insbesondere dürfen sie sich in Österreich aufhalten, haben vollen Zugang zum Arbeitsmarkt und die Möglichkeit einen Fremdenpass zu beantragen, wenn kein Reisepass des eigenen Herkunftsstaates erlangt werden kann.
- Der Status der/des subsidiär Schutzberechtigten kann (unter Umständen auch mehrmals) verlängert werden, wenn bei Ablauf der Befristung die Voraussetzungen dafür weiterhin vorliegen. Bei der erstmaligen Erteilung wird der subsidiäre Schutz für ein Jahr erteilt, bei der Verlängerung für zwei Jahre. Unter bestimmten Umständen kann der Status aberkannt werden (z.B. wegen eines Verbrechens).
Schuljahr verpasst
Im St.-Anna-Kinderspital erhielt Jaba eine Chemotherapie – die wirkte. „In dieser Zeit hat er wegen der intensiven Behandlungen ein Schuljahr verpasst“, erzählt sein Onkel. Der heute 17-Jährige ist seit dem Frühjahr 2020 wieder gesund, leidet allerdings infolge der Chemotherapie an Osteonekrose. Osteonekrose ist ein Knocheninfarkt, der zu Schmerzen und Bewegungseinschränkung führen kann.
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Die Mitschüler von Jaba organisierten eine Demonstration vor dem Innenministerium, um die Abschiebung ihres Klassensprechers zu verhindern. Ohne Erfolg.
Mittlerweile befindet sich die Familie in Georgien. Da Jaba offiziell als geheilt gilt, sah das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) keinen Grund mehr für den Schutz der Familie. In einer Stellungnahme schrieb das BFA im Oktober 2023, dass im konkreten Fall keine „über das übliche Maß hinausgehende Integration“ vorliegen würde. Da die Familie ihrer Ausreiseverpflichtung nicht nachgekommen sei, sei nun eine Abschiebung „in die Wege geleitet worden“. Im Oktober erhielten die Begiashvilis auch den negativen Asylbescheid.
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Die Mitschüler von Jaba organisierten eine Demonstration vor dem Innenministerium (BMI) und forderten, dass Jaba bleiben dürfe. Unterstützung bekamen die Schüler von Katharina Glawischnig von der Asylkoordination Österreich. Die Kritik der Demonstrierenden richtet sich gegen das BMI. „Im Fall Jaba hat keine Kindeswohlprüfung stattgefunden“, so Glawischnig. Die Juristin forderte eine erneute Prüfung des Falls – was aber ausblieb, die Familie wurde nach Georgien abgeschoben.
Dort besuchen Jaba und seine Geschwister derzeit keine Schule. „Sie sind zu einem Zeitpunkt zurückgekehrt, wo es nicht möglich war, im Schuljahr einzusteigen. Jaba versucht jetzt selbstständig, mit seinen Klassenkameraden mitzulernen, um nicht den Anschluss zu verlieren“, sagt Onkel Tsutsunashvili.
Wie schon damals, nach seiner Diagnose. Die Familie will die Hoffnung, nach Österreich zurückzukehren, jedenfalls noch nicht aufgeben.