Abriss-Stopp: Wien prüft 80 Häuser

Abriss-Stopp: Wien prüft 80 Häuser
Bauordnung.Seit Samstag wurden mehrere Bauarbeiten bei Gründerzeithäusern von der Baupolizei angehalten.

Dienstagnachmittag kam es zu einem Treffen zwischen Vertretern von zwei Wiener Magistratsabteilungen, denen arbeitsreiche Wochen bevorstehen: Die MA 19, zuständig für Architektur und Stadtgestaltung, und die Baupolizei (MA 37) mussten diskutieren, wie es nach dem Inkrafttreten der neuen Bauordnung jetzt weiter gehen soll.

Seit Samstag gilt in Wien nämlich ein neues Recht, das Immo-Spekulanten in die Schranken weisen soll. Bisher war es Eigentümern möglich, Altbauten ohne großen Aufwand und Genehmigungen abreißen zu lassen. Solange das Haus in keiner Schutzzone stand (siehe Grafik unten), musste man einen Vollabriss nur zeitgemäß bei der Stadt anmelden. Jetzt braucht es eine Bestätigung der MA 19, die besagt, dass das Gebäude nicht erhaltenswert ist.

Als diese Änderung der Wiener Bauordnung verfrüht am Wochenende schlagend wurde, drehte die Baupolizei sofort auf rund 80 Baustellen quasi den Saft für die Schlagbohrer ab. Darunter sind auch Gebäude wie das ehemalige Restaurant Sperl auf der Wieden und das Wohnhaus in der Radetzkystraße, bei dem vergangene Woche die Abrissarbeiten gestartet hatten, obwohl noch 25 Mieter in dem Haus wohnen. In beiden Fällen stehen die Abrissbirnen vorerst still.

Keine Bestätigung

Abriss-Stopp: Wien prüft 80 Häuser

Wie es weitergeht, muss die MA 19 entscheiden, wie deren Leiter, Franz Kobermaier erklärt: „Handelt es sich um Gebäude, die vor dem 1. Jänner 1945 erbaut wurden und von denen noch 50 Prozent erhalten sind, ist davon auszugehen, dass es von uns keine Bestätigung geben wird.“

Um festzustellen, ob ein Haus erhaltenswert ist, orientieren sich Experten und Architekten etwa an historischer Fachliteratur. Bei der Prüfung wird festgestellt, ob öffentliches Interesse am Erhalt eines Gebäudes besteht. Bisher wurden Schutzzonen nur für Häuser, die im Gebäudeverband stehen, genehmigt. Nun können auch einzelne Gebäude als schützenswert erklärt werden.

Eine gute Nachricht für Mieter. Die müssen sich übrigens nicht aktiv um den Schutz ihres Zuhauses kümmern. Plant ein Eigentümer den Abriss einen Hauses, das älter als 74 Jahre ist, muss er das Prozedere automatisch durchlaufen. Um die Ernennung einer Schutzzone kann aber auch seitens eines Bezirks angesucht werden. „Es ist durchaus möglich, dass durch die neue Regelung vermehrt Schutzzonen angefragt werden. In den 1930er-Jahren wurde viel gebaut. Diese Häuser fallen nun alle in die neue Regelung“, sagt Kobermaier.

Für Altmieter – wie die in der Radetzkystraße im 3. Bezirk – bleibt zu hoffen, dass die mehrtägigen Abrissarbeiten vergangene Woche nicht schon mehr als 50 Prozent des Gebäudes zerstört haben. Bis alle 80 gestoppten Baustellen von der MA 19 überprüft sind, wird es mehrere Wochen dauern.

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