72-jährige Wienerin getötet: 19 Jahre alter Bursch zurechnungsfähig

Wiener Straflandesgericht
Pensionistin in ihrer Wohnung in Favoriten umgekommen. Mordanklage eingebracht.

Der 19-jährige Bursch, der vor fünf Monaten eine 72 Jahre alte Witwe in ihrer Wohnung in der Davidgasse in Wien-Favoriten getötet haben soll, war zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig. Zu diesem Ergebnis kommt Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer. Der junge Mann leidet demnach zwar an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung. Schuldausschließungsgrund liegt laut Dantendorfer aber keiner vor.

Auf Basis der gutachterlichen Feststellungen hat die Staatsanwaltschaft Wien bereits vor einigen Wochen beim Straflandesgericht eine Mordanklage eingebracht. Das gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Freitag auf APA-Anfrage bekannt. Darüber hinaus hat die Anklagebehörde für den Fall eines Schuldspruchs die Einweisung des 19-Jährigen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher im Sinn des Paragrafen 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch (StGB) beantragt. Dantendorfer hält den 19-Jährigen für derart gefährlich, dass er davon ausgeht, dass dieser ohne entsprechende, im Maßnahmenvollzug gewährleistete Behandlung unter dem Einfluss seiner geistig-seelischen Abartigkeit höheren Grades neuerlich Straftaten mit schweren Folgen begehen wird.

Wann sich der Bursch vor einem Schwurgericht verantworten muss, steht noch nicht fest. Wie Salzborn mitteilte, gibt es noch keinen offiziellen Verhandlungstermin. Den Prozess wird Richter Norbert Gerstberger leiten.

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