350.000 Euro Strafe für ÖBB nach Unfall

350.000 Euro Strafe für ÖBB nach Unfall
Die Bundesbahnen und zwei Mitarbeiter mussten sich wegen eines Zugunfalls in Wien vor Gericht verantworten.

Zwölf Leicht-, zwei Schwerverletzte und ein enormer Sachschaden: Am 9. Oktober 2009 waren in der Baustelle beim Matzleinsdorfer Platz zwei Züge kollidiert. Das gerichtliche Nachspiel fand am Donnerstag im Straflandesgericht Wien statt. "Fahrlässige Körperverletzung" warf der Staatsanwalt den drei Angeklagten vor: Der ÖBB Infrastruktur AG, einem Gleisbaumeister und einem Sicherheitstechniker.

Wie es zu dem Unglück kam, wurde in einem Gutachten präzise aufgearbeitet: Eine Isolierlasche wurde an einer falschen Stelle montiert. Deshalb zeigte das Ampelsystem nicht an, dass im besagten Teilstück bereits ein Zug stand. Die Folge: Die S-Bahn kollidierte mit dem stehenden Bauzug.

Unterm Strich blieb nicht viel übrig: Niemand wollte schuld sein. Und es entstand der Eindruck, als würden wie bei einem Stille-Post-Spiel die Informationen der zig Beteiligten auf der Baustelle teilweise im Gleisschotter versiegen. "Ich arbeite nur nach Auftrag", erklärte etwa Gleisbaumeister Gerhard S. Er ist auf der riesigen Baustelle das unterste Glied, der Arbeiter, der auf Geheiß eines Vorgesetzten die Sicherheitseinrichtung montierte. Wer der Vorgesetzte war, ist S. entfallen. Er kannte ihn persönlich gar nicht.

Außer Protokoll

Kontrollieren hätte es Thomas Q. können - "es gab aber keinen dezidierten Auftrag". Sicherheitstechniker Q. wusste nämlich auch nicht, dass an der Stelle gearbeitet wurde. Das geschah nämlich "außerhalb der protokollierten Bauarbeiten", wie es eben auf einer Großbaustelle vorkommen kann. Ihm sei kein Fehler unterlaufen, aber er hätte "sorgfältiger vorgehen müssen", gab Q. an.

Die ÖBB übernehmen "die Verantwortung", sagte Anwalt Gerald Ganzger. Es gebe ein "ausgeklügeltes Sicherheitssystem", aber "auch das beste System kann Fehler nicht vermeiden".

Die Richterin schlug eine Diversion vor, der alle drei Angeklagten zustimmten: S. und Q. bekamen eine Geldbuße von 1650 bzw. 1850 € auferlegt, die ÖBB 350.000 Euro. Sind die Beträge bezahlt, wird die Strafanzeige zurückgelegt. Die ÖBB haben die verletzten Passagiere bereits zum Teil entschädigt.

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