17-Jährige bei Einbruch in Wohnung vergewaltigt: Zehn Jahre Haft

Der 31-jährige Angeklagte setzte laut psychiatrischem Sachverständigen Kindheitsfantasien um.
Eine Aufnahme vom Schriftzug "Verhandlungssaal" über einer hölzernen Tür.

Ein 31-Jähriger, der die Wohnung einer 17-jährigen Wienerin aufgebrochen, die schlafende Jugendliche aufgeweckt, mit einem Messer bedroht und mehrfach vergewaltigt hatte, ist am Dienstag am Landesgericht zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zusätzlich wurde der grundsätzlich zurechnungsfähige Mann infolge der von ihm ausgehenden Gefährlichkeit nach § 21 Absatz 2 StGB in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Obwohl Sie reumütig geständig waren und bisher unbescholten sind, macht es die Tat notwendig, hier mit einer massiven Freiheitsstrafe vorzugehen", sagte der Vorsitzende eines Schöffensenats in der Urteilsbegründung. Bei einem Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren könne mit der verhängten Strafe gerade noch das Auslangen gefunden werden. Der 31-Jährige bat um Bedenkzeit. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.

Vergewaltigungsfantasien umgesetzt

"Er hat seit seinem 14. Lebensjahr einschlägige Fantasien. Vergewaltigungsfantasien in Richtung junger Mädchen", hatte der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann beim Prozessauftakt Mitte Februar festgestellt. Diese Fantasien setzte der in behüteten Verhältnissen aufgewachsene Lehramtsstudent am 10. August 2025 um, indem er am späten Abend in Wien-Meidling mit einem Messer vor der Wohnung einer 17-Jährigen auftauchte, auf die er vier Tage zuvor in der U-Bahn aufmerksam geworden war und die er bis vor ihre Wohnung verfolgt hatte.

Nun verschaffte er sich gewaltsam Zutritt in die Wohnung, indem er die Wohnungstür - ein älteres Modell aus Holz - aufbrach. Er weckte die schlafende Jugendliche auf, drohte ihr mit dem Messer und verlangte, sie solle tun, was er sage, ansonsten werde er sie umbringen. Er fügte der 17-Jährigen auch eine Schnittwunde an der rechten Hand zu. In weiterer Folge kam es zu Missbrauchshandlungen, mit denen der Angeklagte erst dann aufhörte, als die Betroffene ihm klar machte, dass ihre Mutter am Weg zu ihr sei. Daraufhin ergriff er die Flucht.

Täter sprach Opfer Tage danach auf Straße an

Wenige Tage später traute die 17-Jährige ihren Augen nicht. Der Täter, der ihr offenbar wieder gefolgt war, sprach sie auf der Straße an und fragte sie nach der Uhrzeit. Die 17-Jährige rief mit ihrem Handy umgehend die Polizei zu Hilfe, der Mann wurde von alarmierten Einsatzkräften festgenommen.

Der psychiatrische Sachverständige interpretierte das Verhalten des Angeklagten als "zusätzliche Demütigung und Herabwürdigung, wenn das Opfer in der Öffentlichkeit angesprochen wird". Hofmann bescheinigte dem Angeklagten eine "schwere sexuelle Störung, die eng mit der Persönlichkeit verknüpft ist". Der Mann lebe seine Vorstellungen aus, "ohne Rücksicht auf die Befindlichkeit der Opfer und Folgewirkungen".

Der Angeklagte sei zwar zurechnungsfähig und somit schuldfähig. Seine "Abartigkeit im Inneren" sei aber so hoch, dass sich Hofmann für den Fall einer Verurteilung für haftbegleitende therapeutische Maßnahmen aussprach. Ansonsten sei nach seiner Enthaftung "mit Straftaten mit schweren Folgen, gewaltbesetzten Vergewaltigungsdelikten" zu rechnen, befürchtete Hofmann.

Kommentare