15 Jahre Haft: Vergewaltigung im Schlepperdunstkreis

THEMENBILD: FLÜCHTLINGE - AUFGRIFFE IM BURGENLAND
Ein 42-Jähriger soll gemeinsam mit seiner Freundin und seinem Bruder einen Geld-Kurier gefoltert und vergewaltigt haben.

Es war ein unauffälliges orientalisches Lokal am Lerchenfelder Gürtel, das in den vergangenen Jahren ins Zentrum von Ermittlungen rückte. 

Der ehemalige Geschäftsführer des Lokals, ein 42-jähriger Syrer, musste sich am Freitag gemeinsam mit seiner Freundin, ebenfalls Syrerin und seinem 38-jährigen Bruder unter anderem wegen Schlepperei im großen Stil verantworten. 

Über das Lokal sollen seit August 2021 bis Ende März 2024 Zahlungen für Hunderte Schlepperfahrten abgewickelt worden sein. Dabei soll das Trio das sogenannte Hawala-System genutzt haben. Es handelt sich dabei um  eine Bezahlmethode über Mittelsmänner, abseits von kontrollierten Banken, die besonders im arabischen Raum häufig angewandt wird. 

Geldtransfer gegen Gebühr

Agenten nehmen die Gelder von Auftraggebern entgegen und vermitteln sie gegen Gebühr an Zielorte. Der Empfänger kann das Geld dort mit dem Code in Empfang nehmen. Grundsätzlich ist dieses System nicht  illegal, es wird allerdings auch für Geldwäsche und Schlepperei verwendet. 

Im aktuellen Fall hätten die Angeklagten aber nicht gewusst, dass es sich bei den Transaktionen um Zahlungsbewegungen für Schlepperfahrten handeln würde, versicherten sie vor Gericht. Weder der 42-Jährige noch sein Bruder oder seine Freundin bekannten sich demnach schuldig. 

"Größtes Hawala-Büro Österreichs"

Die Staatsanwaltschaft warf den dreien aber vor, das größte Hawala-Büro Österreichs betrieben zu haben. Für Hunderte Schleppungen soll Geld geflossen sein. Alleine im ersten Quartel 2024 hätte man 21 Geldtransporte mit mehreren Millionen Bargeld nachvollziehen können, so die Staatsanwaltschaft. Das Geld sei dann teilweise im Haus der Freundin des Hauptangeklagten gebunkert worden.

„15 Jahre bekommt man, wenn wer stirbt. Es ist ein ungewöhnlich hartes Urteil.“

von Franz Pechmann

Verteidiger des 42-Jährigen

Am Freitag wurden schließlich alle drei  verurteilt. Der erstangeklagte 42-Jährige wegen Vergewaltigung, Körperverletzung und Schlepperei. Er erhielt 15 Jahre Haft.  Die anderen beiden wurden vom Vorwurf der Schlepperei freigesprochen. Die Freundin wurde zu sechs Jahren Haft, der Bruder zu acht Jahren verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. 

"Ungewöhnlich hartes Urteil"

„15 Jahre bekommt man normalerweise, wenn jemand stirbt. Es ist ein ungewöhnlich hartes Urteil“, sagte Franz Pechmann, Verteidiger des Erstangeklagten. Die hohen Strafen bei allen drei Angeklagten seien aufgrund der Vergewaltigung ausgesprochen worden, erklärt Christina Salzborn, Sprecherin am Landesgericht für Strafsachen in Wien.

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