14 Monate teilbedingt für Heckenschützen

14 Monate teilbedingt für Heckenschützen
Die Burschen, die mit Luftdruckwaffen 14 Leute verletzten, zahlten den Opfern Schmerzensgeld und müssen nicht in Haft.

So schnell kommen die Opfer selten zu ihrem Schadenersatz. Normalerweise müssen sie auf den Zuspruch durch den Richter warten und dann womöglich noch Exekution führen...

Die Wiener Heckenschützen aber kamen am Freitag schon mit einem Packen Geldscheine im Hosensack zum Prozess und blätterten für die Verletzten die Hunderter herunter. Ein Gerichtsmediziner hatte zuvor festgestellt, wie viele Tage Schmerzen die durch Projektile aus Druckluftpistolen und Luftdruckgewehren verursachten Wunden und blauen Flecken hinterlassen hatten. Ein Tag mittelgroße und fünf Tage leichte Schmerzen macht 700 Euro, drei Tage leichte Schmerzen macht 300 Euro.

Dazu ein gemurmeltes „Entschuldigung“ der beiden Angeklagten und ein Händedruck, und das war’s? Ein Zeuge erzählt, wie er am 15. September 2011 bei offenem Seitenfenster am Steuer seines Wagens saß und sein Kopf plötzlich „nach hinten gehaut“ wurde. Im Krankenhaus wurde das Metallgeschoss bei lokaler Betäubung aus der blutenden Wunde am Kopf, die dann genäht werden musste, geholt. Im Auto war auch die vierjährige Tochter des Verletzten gesessen. „Meine Kleine hat noch tagelang davon gesprochen“, sagt der Mann.

Narkose

Ein Polizist, der auf dem Weg zu einem Fußballmatch angeschossen worden war, wurde unter Vollnarkose am Hals operiert und musste drei Tage im Spital bleiben. Und was sagen die beiden Burschen, die wegen der vielen Fotografen vermummt und mit Kapuze und mit Sonnenbrillen und noch mit Aktenmappen vor dem Gesicht ins Wiener Landesgericht gekommen waren?

„Wir wollten die Leute halt erschrecken, es hat einen Kick gegeben“, erklärt der 21-jährige Kellnerlehrling Raphael R. (Verteidigung Normann Hofstätter). „Mir ist bei den Leuten keine besondere Reaktion aufgefallen, nur so in der Art: Hm, was war denn das? Mehr nicht“, erzählt sein 20-jähriger Schulfreund, Zivildiener Lukas G. (Verteidigung Florian Kreiner).

Tagelang waren die beiden im Auto von Raphaels Mutter durch Wien gekurvt und hatten wahllos auf Fußgänger, Radfahrer, Autolenker geschossen. Dass sie jemanden hätten ernstlich verletzten können, sei ihnen nicht in den Sinn gekommen. Schließlich hätten die Leute Jacken angehabt und man habe niemals auf den Kopf gezielt. „Aber aus einem fahrenden Auto schafft das nur ein Meisterschütze, genau dort hin zu treffen, wo er will“, gibt Richter Andreas Hautz zu bedenken.

„Das Hirn war ausgeschaltet“, sagen die Angeklagten. Zuerst habe man im Wald auf Dosen geschossen, dann auf Parkplätzen auf Laternen, schließlich auf bewegliche Ziele. Als ihnen ein Opfer nachlief, „haben wir Herzrasen gehabt, und das war dann nicht mehr lustig“, sagt Raphael. Der Waffen-Sachverständige Ingo Wieser rechnet vor, dass die Projektile mit bis zu 320 Meter pro Sekunde auf ihr Ziel treffen. Ab 99 bis 130 m/sec dringen sie in die unbekleidete Haut ein und verursachen ein Hämatom oder eine Perforation. Ein „letaler Erfolg“ sei im Regelfall nicht gegeben. Freilich: Geht der Schuss ins Auge, ist das Opfer halb blind.

Die moderaten, bereits rechtskräftigen Urteile: Je ein Monat unbedingt (durch die U-Haft bereits abgesessen) und 13 Monate bedingt. Schuldsprüche gab es wegen 14 Verletzten, für drei Attacken fehlten Beweise.

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