12-Jährige in Wien angeblich vergewaltigt: 16-Jähriger zur Gänze freigesprochen
Ein 16-Jähriger, der im Zusammenhang mit einer mutmaßlichen Vergewaltigung einer 12-Jährigen am Donnerstag vor Gericht stand, wurde freigesprochen. Laut der Richterin konnte bei dem Opfer keine Gewalt festgestellt werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der 16-jährige Angeklagte hatte am Montag zwischen seinen Eltern im Gerichtssaal Platz genommen. Auf der anderen sitzt die Mutter des Opfers. Dazwischen: Zahlreiche Medienvertreter, die den Fall seit Monaten verfolgen.
Eine damals 12-Jährige soll von mehreren Burschen missbraucht worden sein. In einem Hotelzimmer, einer Parkgarage, im Stiegenhaus. Auch der KURIER berichtete bereits über den Fall.
Der nun Angeklagte ist einer von rund 15 Burschen, die ausgeforscht werden konnten. Er ist 16, hat lockige Haare, stammt aus Syrien. Ihm wird Vergewaltigung und geschlechtliche Nötigung vorgeworfen. Doch nichts davon, so beteuert er, sei wahr.
Die Version der Staatsanwältin lautet anders: Er soll das Mädchen Anfang 2023 im Helmut-Zilk-Park angesprochen haben. Er habe sie in den obersten Stock eines Parkhauses gelockt, sie dort zum Sex gedrängt. Später habe er ihr Nachrichten geschrieben - er hätte Sex-Videos von ihr und würde sie löschen, wenn man sich erneut zum Oralsex treffen würde.
"Das ist eine unglaubliche Vorverurteilung, die hier stattfindet. Er wurde von allen Seiten beschimpft", sagt sein Anwalt Andreas Reichenbach. Und er spricht von einer "Opfer-Inszenierung".
"Dass das Mädchen 12 war damals, das stimmt. Alles andere ist an den Haaren herbeigezogen", meint Reichenbach. Es deute nichts darauf hin, dass das Mädchen irgendwas unter Zwang gemacht habe. "Das hat sie zunächst auch bei der Polizei nicht behauptet."
Scham?
Vielmehr habe das Mädchen mit rund 30 Burschen sexuelle Kontakte gehabt. "Das ist dann ans Tageslicht gekommen." Aus Scham habe das Mädchen erzählt, dass dies nicht freiwillig passiert sei, glaubt der Anwalt.
Der 16-jährige Schüler meint: "Ich hatte noch nie Sex." Warum ihn das Mädchen belasten sollte? "Sie muss mich verwechselt haben", meint der Angeklagte.
Noch vor Bekanntwerden der Vorfälle habe er sie darauf angesprochen, warum sie erzähle, dass die beiden etwas miteinander hatten.
Doch es liegen Instagram-Chats vor. Das Konto, das gesteht der 16-Jährige zu, gehört ihm. Darin wird über die Sex-Videos geschrieben. "Ich habe das nicht geschrieben. Da hat sich jemand anderer in mein Insta eingeloggt." Er verborge sein Handy oft an Freunde und lasse sie Instagram benutzen.
Doch vor der Polizei machte ein Bekannter des Angeklagten eine interessante Aussage: Der Angeklagte habe ihn gebeten, für ihn zu lügen. Er sollte zugeben, sein Instagram-Account genutzt zu haben.
Erinnerungslücken
Im Gericht darauf angesprochen, meint der Zeuge dazu: "Das weiß ich nicht mehr. Ich war ein bisschen aufgeregt bei der Polizei."
Zur Befragung des Mädchens wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Kommentare