Urteil im Prozess um Zugsunglück von Bad Aibling rechtskräftig
Das Urteil im Prozess um das Zugsunglück von Bad Aibling ist rechtskräftig. Die Verteidiger des wegen fahrlässiger Tötung vom Landgericht Traunstein zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilten Fahrdienstleiters verzichten auf eine Revision beim deutschen Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Die Verteidiger hatten auf eine Bewährungsstrafe oder maximal zweieinhalb Jahre Haft plädiert, akzeptieren das deutlich höhere Strafmaß nun aber. Ohnedies darf der 40 Jahre alte Ex-Bahnmitarbeiter darauf hoffen, bereits nach zwei Dritteln seiner Haft vorzeitig entlassen zu werden.
Fahrdienstleiter war durch Handy abgelenkt
Die Staatsanwaltschaft hatte schon nach dem Urteilsspruch vor einer Woche erkennen lassen, dass sie auf eine Revision verzichten wolle. Nun erklärte Oberstaatsanwalt Jürgen Branz: "Die Staatsanwaltschaft hat kein Rechtsmittel eingelegt und wird dies auch nicht tun." Branz hatte vier Jahre Haft für den Fahrdienstleiter beantragt. Nach seiner Auskunft kommt auch für die Nebenkläger eine Revision nicht infrage.
Beim Frontalzusammenstoß zweier Züge am 9. Februar in dem oberbayerischen Kurort starben zwölf Menschen, über 80 wurden verletzt. Der Fahrdienstleiter hatte - abgelenkt durch verbotenes Handyspielen - mehrere Signale falsch gestellt.
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