Todesfall "Sexy Cora": Die Klinik muss zahlen

Die Erotikdarstellerin "Sexy Cora" starb bei einer Brustvergrößerung
Die Pornodarstellerin starb 2011 bei einer Brust-OP, ihr Witwer bekommt nun Schadenersatz.

Carolin Wosnitza, wie "Sexy Cora" mit bürgerlichem Namen hieß, hatte sich im Jänner 2011 zum fünften Mal die Brüste vergrößern lassen wollen. Doch die 23-jährige Pornodarstellerin, die auch als "Big Brother"-Kandidatin bekannt geworden war, überlebte den Eingriff in einer Hamburger Schönheitsklinik nicht: Während der OP traten Komplikationen auf, Carolin Wosnitza erlitt einen Herzstillstand infolge von Sauerstoffmangel. Zwar konnte sie reanimiert werden, aber die Hirnschäden waren bereits so schwer, dass sie keine Überlebenschance mehr hatte. Die junge Frau starb nach ein paar Tagen im Koma.

Tim Wosnitza, 31, der Witwer der Erotikdarstellerin, lieferte sich seither einen Rechtsstreit mit der Klinik. Er war auch der Manager seiner Frau und lebte zum Großteil von den Einkünften, die sie erzielte. Für den Wegfall dieser Einkünfte forderte er eine Entschädigung, darüber hinaus Schmerzensgeld und die Erstattung der Behandlungskosten.

Klinik und Narkoseärztin haften

Die Narkoseärztin, die an einem Gerät den Alarm ausgeschaltet hatte, der vor einer mangelnden Sauerstoffversorgung warnt, war in dem Fall bereits 2013 wegen fahrlässiger Tötung zu 14 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Medizinerin seien gravierende Fehler unterlaufen, bestätigte nun auch die Zivilkammer des Landgerichtes Hamburg: Erst als sich die Haut der Patientin ungewöhnlich verfärbte, habe die Ärztin auf den Monitor geschaut und die Nulllinie der Herzfrequenz bemerkt, sagte der Vorsitzende Richter Hermann Antony. Zu dem Zeitpunkt war bereits die unumkehrbare Hirnschädigung eingetreten. Für diesen Fehler müssen die Narkoseärztin und die Klinik haften. Sie wurden dazu verurteilt, dem Witwer eine Summe zwischen 140.000 und 824.000 Euro zu zahlen: Tim Wosnitza habe durch den Tod seiner Frau erhebliche Einnahmeverluste erlitten, so die Begründung des Gerichts. In dem Betrag sind Unterhaltszahlungen, Schmerzensgeld, Behandlungs- und Beerdigungskosten enthalten.

Für die Jahre von 2013 bis 2022 soll der Witwer eine monatliche Zahlung von 5733 Euro erhalten. Auf diesen Betrag werden eigene Einkünfte angerechnet, darum schwankt die mögliche Gesamtsumme sehr stark. Die begrenzte Zahlung bis 2022 erklärte das Gericht damit, dass "Sexy Cora" noch bis Mitte 30 als Pornodarstellerin hätte arbeiten können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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