Sorayas Nachlass: Chauffeur des Bruders erbt

Seit Jahren wird um das Erbe der Ex-Kaiserin gestritten. Das letzte Wort ist nun gesprochen.

Eigentlich begann es mit einer prunkvollen kaiserlichen Hochzeit vor mehr als 60 Jahren in Teheran: Die damals erst 18 Jahre alte Soraya mit deutsch-persischen Wurzeln heiratet 1951 Schah Mohammed Reza Pahlavi und wird weltweit als „Märchenkaiserin“ berühmt. Doch schon nach einigen Jahren verstößt er die junge Frau, die kinderlose Ehe wird geschieden. Soraya bekommt viele Millionen und eine Leibrente. Sie stirbt im Oktober 2001 einsam in Paris.
Ihren Bruder Bijan macht sie zum Alleinerben. Der stirbt aber schon eine Woche nach ihr. Ein wenig glanzvolles Gezerre um das Millionen-Erbe beginnt. Zwei parallele Verfahren in Köln halten einige Gerichte auf Trab. Jetzt ist das letzte Wort gesprochen - vom Oberlandesgericht Köln, das am Dienstag letztinstanzlich sein Urteil verkündet hat.
Fast 15 Jahre nach dem Tod Sorayas und ihres Bruders kann sich jetzt dessen früherer Chauffeur und Privatsekretär freuen - bisher stets als Hassan F. bezeichnet. Laut OLG-Urteil steht ihm als Alleinerbe der Nachlass zu, der von der Ex-Kaiserin an ihren Bruder übergegangen war. Es betrifft das zum Todeszeitpunkt in Deutschland befindliche Vermögen.

Kurz vor seinem Tod

Zentral ist ein kurzer Text, der im privaten Notizbuch Bijans enthalten war - und die Frage, ob dieser als wirksames Testament zugunsten seines früheren Privatsekretärs zu bewerten ist. Das OLG stellt dazu jetzt abschließend klar: Es handelt sich „um ein rechtlich verbindliches, mit sogenanntem Testierwillen verfasstes Dokument“. In der Begründung heißt es im Detail: Der Kurztext stamme tatsächlich von Bijan Esfandiary und sei von ihm auch eigenhändig unterschrieben worden. Es sei keine „Testier-Unfähigkeit“ nachgewiesen worden. Bijan habe das Papier auf den 1. November 2001, 23.15 Uhr datiert. Das war einige Stunden vor seinem Tod. Dass er zu dem Zeitpunkt nicht mehr in der Lage gewesen sei, „sich über die Tragweite seiner Anordnungen ein klares Urteil zu bilden“, konnte nicht festgestellt werden, betont das OLG und bestätigt damit die Auffassung des Landgerichts. Es gebe auch keinen Beleg dafür, „dass der Erblasser bei der Abfassung des Testaments einem Irrtum unterlegen war“ oder gar gezwungen wurde.
Um die Soraya-Millionen wurde aber noch in einem zweiten Verfahren gerungen. Dabei setzten sich 2015 drei gemeinnützige Organisationen in Frankreich erfolgreich durch. Das Landgericht Köln sprach ihnen 2014 rund 4,5 Millionen Euro zu. Das OLG bestätigte das Urteil im Mai 2015, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag erläutert. Dabei ging es um bewegliches Vermögen - etwa Schmuck oder die Einrichtung von Sorayas Pariser Wohnung. Unterlegen waren in diesem Streitfall Prozessbeteiligte, die als „Erben“ des Bruders Bijan bezeichnet worden waren, der allerdings nicht verheiratet war und keine ehelichen Kinder hatte.

Um dem nun aktuell geklärten zweiten Fall hatten Hassan F. auf der einen Seite und mehrere andere Verwandte der Ex-Kaiserin auf der anderen Seite gestritten. Die Verfahren liefen in Köln, weil Bijan dort seinen letzten Wohnsitz hatte. Die Prozesse waren ungewöhnlich aufwendig. Viele Schriftgutachten, medizinische Expertisen und auch Ermittlungen im Ausland waren erforderlich. Die Ex-Kaiserin hatte kurz vor ihrem Tod die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen und liegt in München begraben. Nun dürfte auch der Streit um ihre Millionen für immer ruhen.

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