Haftbefehl gegen Assange weiterhin aufrecht

Gericht lehnt den Antrag des Wikileaks-Gründers auf Aufhebung ab.

Die schwedische Justiz hält an dem 2010 erwirkten europäischen Haftbefehl gegen den Wikileaks-Aktivisten Julian Assange fest. Der von Assange eingebrachte Antrag zur Aufhebung des Haftbefehls werde abgewiesen, entschied das Berufungsgericht in Stockholm am Freitag.

Der Vergewaltigungs-Verdacht gegen Assange bestehe fort, und es gebe die Gefahr, dass er sich einer juristischen Verfolgung und Verurteilung entziehe.

Der europäische Haftbefehl gegen Assange wurde 2010 erlassen, nachdem ihn eine Schwedin wegen Vergewaltigung angezeigt hatte. Der Australier sagte, es habe sich um einvernehmlichen Sex gehandelt, die Anschuldigungen weist er als politisch motiviert zurück.

Assange flüchtete sich im Juni 2012 in die ecuadorianische Botschaft in London, nachdem er in Großbritannien alle Rechtsmittel gegen einen Antrag Schwedens auf seine Auslieferung ausgeschöpft hatte. Seitdem lebt er im Botschaftsgebäude auf beengtem Raum mit Bett, Computer und Balkonzugang.

Festnahme wahrscheinlich

Sollte Assange das Botschaftsgelände verlassen, will ihn die britische Polizei festnehmen und an Schweden überstellen. Für diesen Fall befürchtet Assange, von den schwedischen Behörden an die USA ausgeliefert zu werden, wo ihm wegen Geheimnisverrats eine langjährige Haftstrafe und möglicherweise sogar die Todesstrafe droht.

Die Enthüllungsplattform Wikileaks veröffentlichte in den vergangenen Jahren hunderttausende geheime Dokumente, unter anderem über das Vorgehen der US-Streitkräfte bei den Kriegen im Irak und in Afghanistan. Assange zog damit den Zorn der US-Regierung und der NATO auf sich.

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