Papst erleichtert Ehe-Annullierung
Papst Franziskus treibt seinen Reformkurs weiter voran und verlangt künftig eine „gerechte Einfachheit“ bei Verfahren, die über die Gültigkeit einer Ehe entscheiden. Der Vatikan stellte dazu zwei päpstliche Schreiben (Motu Proprio) mit den Titeln „Mitis Iudex Dominus Iesus“ (Der milde Richter und Herr Jesus) und „Mitis et misericors Iesus“ (Der milde und barmherzige Jesus) vor.
Die Rechtsdokumente, die Papst Franziskus noch vor der zweiten Bischofssynode zur Familie im Oktober präsentierte, legen neue Richtlinien zur Vereinfachung der Ehe-Annullierungen vor. Da nur noch eine einzige Instanz – und nicht wie bisher ein Ehegericht in zwei Instanzen – dafür notwendig ist, wird der Prozess deutlich beschleunigt.
Bischof zuständig
Bisher dauerte es mehrere Jahre, bis nach genauer Prüfung eine Eheschließung für nichtig erklärt wurde. Das Kirchenrecht kennt keine Scheidung im zivilrechtlichen Sinne, es geht in diesem Fall um die Frage, ob eine Ehe jemals gültig zustande gekommen ist. Laut päpstlicher Verfügung hat der Ortsbischof selbst Kompetenz für diese Amtsausübung. Wie das in der Praxis umgesetzt wird, ist noch offen.
Nach annullierter Ehe dürfen Katholiken erneut den Bund der Ehe schließen. Mit der Annullierung einer Ehe wird nach katholischem Kirchenrecht die Verbindung für ungültig erklärt, sodass die Ehe von Beginn an nicht bestanden hat. Das Prinzip der „Unauflöslichkeit der Ehe“ bleibt weiterhin intakt. In den meisten Fällen werden jedoch „Willensmängel“ oder „Erkenntnismängel“ geltend gemacht – etwa wenn ein Partner keine Kinder möchte.
Der Papst informierte sich laufend persönlich über die Arbeit der Kommission, die an der Reform des Ehe-Nichtigkeitsverfahrens gearbeitet hat. „Er wollte über die Arbeiten ausführlich Bescheid wissen“, betonte Dekan Pio Vito Pinto von der „Sacra Romana Rota“, dem vatikanischen Ehe-Berufungsgericht. Die Dokumente wurden abschließend von vier Experten, deren Namen nicht bekannt gegeben wurden, geprüft. 2013 wurden weltweit rund 47.150 Ehen für nichtig erklärt – bei insgesamt 71.800 abgeschlossenen Verfahren. Davon entfielen mit 24.600 mehr als die Hälfte der annullierten Ehen auf die USA. In Österreich werden pro Jahr etwa 120 Ehen annulliert.
Kommentare