München: Frau verklagt Hotel nach One-Night-Stand

Symbolfoto.
Die Frau wurde durch den One-Night-Stand schwanger, kennt aber nur den Vornamen des Vaters. Das Hotel verweigert die Auskunft.

Man könnte es wohl eine verhängnisvolle bzw. ereignisreiche Nacht nennen, die eine Frau 2010 in München erlebte. Ereignisreich in dem Sinne, dass die Frau neun Monate später einen Jungen zur Welt brachte und ihn Joel taufte. Vom Vater hingegen fehlt jede Spur. Denn die Frau kennt nur den Vornamen des Erzeugers, Michael, und das Stockwerk, in dem sich das Zimmer befand.

Natürlich wollte die Mutter vom Vater Unterhalt für den Buben. Mehr über den Vater könnte das Hotel wissen, dachte sie und fragte nach. Dort wurde sie allerdings abgewiesen, denn zum fraglichen Zeitpunkt gab es vier Gäste mit dem Vornamen Michael. "Ihren" Michael konnte sie zudem nicht genau beschreiben, deshalb war eine eindeutige Feststellung des Mannes nicht möglich. Daraufhin verklagte die Frau das Hotel auf Auskunftserteilung.

Antrag abgelehnt

Doch auch vor Gericht zog die Frau den Kürzeren. Die Richterin wies die Klage ab, das Hotel müsse keine Auskunft geben. Begründet wurde das Urteil damit, dass das Recht der betroffenen vier Männer auf informationelle Selbstbestimmung sowie der Schutz von Ehe und Familie höher sei als das Recht der Klägerin auf Unterhalt.

Ebenfalls geht es um das Recht der Männer auf die Achtung ihrer Privat- und Intimsphäre. Demnach kann jeder selbst darüber entscheiden, ob, in welcher Form und wem er Einblick in sein Intimleben gibt. "Dieses Recht ist durch die Preisgabe der Daten betroffen, weil bereits hierdurch die Möglichkeit einer geschlechtlichen Beziehung zu der Klägerin als Mutter des Kindes letztlich unwiderlegbar in den Raum gestellt ist", so das Gericht.

"Ins Blaue hinein"

Einfach "ins Blaue hinein" die Daten bekanntzugeben, sei nicht erlaubt, so das Gericht weiter: "Der Klägerin ist es nicht möglich, weitere Umstände vorzutragen, durch die der unterhaltsverpflichtete Betroffene eingrenzbar wäre. Allein der Vorname, wobei sich die Klägerin nicht sicher ist, ob es sich um den einzigen Vornamen handelt, und die Etagenzahl sind für die erforderliche Eingrenzung nicht ausreichend." Damit wird Joel wohl ohne Vater und ohne sein Geld aufwachsen müssen - außer Michael meldet sich aufgrund der Medienberichte von selbst.

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